23.07.2024, 16:03
Hallo!
Ich habe eine Frage. Ein Klient hat einmalig eine 109er-Meldung als Versicherungsvertreter bekommen. Von der Einnahmenhöhe wäre eine (Dienstleistungs-)KleinUerPauschale mit 20% möglich.
(Auch in der Ust ist er KleinUer)
Aber darf er sie auch anwenden? Oder muss hier das HVPauschale mit 12% genommen werden?
Danke für eure Hilfe.
LG
Ich habe eine Frage. Ein Klient hat einmalig eine 109er-Meldung als Versicherungsvertreter bekommen. Von der Einnahmenhöhe wäre eine (Dienstleistungs-)KleinUerPauschale mit 20% möglich.
(Auch in der Ust ist er KleinUer)
Aber darf er sie auch anwenden? Oder muss hier das HVPauschale mit 12% genommen werden?
Danke für eure Hilfe.
LG