05.08.2024, 14:02
Die Kombination aus mehrmonatigem Durchrechnungszeitraum oder mehrmonatiger (oft ganzjähriger) Gleitzeitvereinbarung und monatlicher Überstundenpauschale bzw. monatlichen All-in und der Wunsch, die Zuschläge monatlich nach § 68 EStG 1988 steuerbegünstigt abrechnen zu können, eilt einem Fiasko entgegen.
Dazu darf ich auf einen Forumsdialog von mir heute verweisen, wo Sie viele Details finden:
https://pv-forum.ars.at/post/%C3%9Cberst...4?trail=15
Desweiteren dürfte auch bei der Fachgruppe "Tourismus und Freizeitwirtschaft" bereits der laute Hilfeschrei der MItgliedsbetriebe eingelangt sein, die aktuell darüber informieren:
https://www.wko.at/oe/tourismus-freizeit...abrechnung
Zusätzlich glauben viele, dass der KV-Abschluss per 1.11.2024 in der Gastronomie schon in trockenen Tüchern ist. Das Gegenteil ist der Fall: alles ist möglich: vom viel detailreicheren Abschluss als schon Ende Februar 2024 in den Medien kundgemacht bis hin zum Platzen dieser Lohnrunde.
Dazu darf ich auf einen Forumsdialog von mir heute verweisen, wo Sie viele Details finden:
https://pv-forum.ars.at/post/%C3%9Cberst...4?trail=15
Desweiteren dürfte auch bei der Fachgruppe "Tourismus und Freizeitwirtschaft" bereits der laute Hilfeschrei der MItgliedsbetriebe eingelangt sein, die aktuell darüber informieren:
https://www.wko.at/oe/tourismus-freizeit...abrechnung
Zusätzlich glauben viele, dass der KV-Abschluss per 1.11.2024 in der Gastronomie schon in trockenen Tüchern ist. Das Gegenteil ist der Fall: alles ist möglich: vom viel detailreicheren Abschluss als schon Ende Februar 2024 in den Medien kundgemacht bis hin zum Platzen dieser Lohnrunde.