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Hallo,
ich habe eine Rechnung von einem deutschen Unternehmer mit 20% Umsatzsteuer bekommen. Auf der Rechnung steht nur die deutsche UID-Nummer des Lieferanten. Auf die Anforderung der österreichischen UID-Nummer des Lieferanten haben wir die Antwort bekommen, dass der Lieferant in VAT OSS registriert ist. Kann ich die Rechnung mit 20% österreichischen Umsatzsteuer buchen und somit die Steuer vom Finanzamt zurückholen?
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24.09.2024, 10:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.09.2024, 11:19 von ThG.)
Ja, die Firma ist vermutlich Im EU-OSS registriert, jedoch ist die Rechnung schlicht und einfach falsch ausgestellt, weil Ihr wie eine Privatperson behandelt wurdet. Das kommt vor allem bei Bestellungen über Amazon öfters vor. Die Rechnung hätte richtigerweise als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausgestellt werden müssen.
Eine falsch ausgestellte Rechnung kann nur berichtigt werden, eine Vorsteuererstattung ist hingegen nicht möglich. Wenn eine Rechnungskorrektur nicht möglich ist oder der Aufwand zu groß, buche ich das stets brutto.
Vorsteuererstattung ist nur für Leistungen möglich, die im Ausland konsumiert werden: z.B. Hotelkosten, Taxi oder für Wareneinkäufe im EU-Ausland, für die keine Lieferung erfolgt – also selbst mitgenommen werden.
Bei jeder Rechnung aus der EU ohne Auslandsaufenthalt, die mit Umsatzsteuer ausgestellt wurde, muss hinterfragt werden, ob diese richtig ausgestellt wurde.
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Wenn es um die Lieferung von Waren geht, ist das korrekt. Der Hinweis auf den VAT OSS lies nur vermuten, dass es um eine Sonstige Leistung geht, und dass nur salopp vom Lieferanten gesprochen wurde. Diese Unterscheidung ist aber relevant.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
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