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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bei teilweiser Erwerbstätigkeit im 182-Tage-Zeitraum im EU/EWR-Ausland
#1
Sachverhalt:

Vor der Geburt ihres Kindes übte eine Versicherte in der Zeit von 1. August 2013 bis 30. Juni 2021 in Deutschland und ab 1. Juli 2021 in Österreich eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aus.

Der Vater des Kindes war (bis zum Antrag der Kindesmutter auf Gewährung von Kinderbetreuungsgeld am 13. Dezember 2021) weder in Deutschland noch in Österreich erwerbstätig.

In der Zeit von 6. Oktober 2021 bis 26. Jänner 2022 bezog die Kindesmutter Wochengeld.

Seit 24. Juni 2021 leben die Kindesmutter, das Kind und sein Vater in einem gemeinsamen Haushalt in Wien, wo sich der Lebensmittelpunkt der Familie befindet und auch alle hauptwohnsitzlich gemeldet sind.

Strittig war hier, ob ein Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bestand oder nicht.

Die ÖGK verneinte den Anspruch.

Wie der OGH diesen Fall vor kurzem entschied, erfahren Sie in WPA 15/2024 (Versand erfolgt Mitte September 2024).

Wenn Sie schon heute wissen möchten, wie der Fall ausging und was die relevanten rechtlichen Gründe für die Entscheidung waren, so finden Sie den Artikel schon hier in WIKUS Premium-Blog (Premium-Passwort wird benötigt):

https://wikutraining.at/blog/233
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