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Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung eines Firmen-KFZ zur Privatnutzung
#1
Beim VwGH ist aktuell ein Fall anhängig, den das BFG mit Erkenntnis vom 26.08.2024 (RV/2100440/2023) entschieden hatte und gegen welches eine Bescheidbeschwerde eingelegt wurde.

Konkret geht es um die Frage, ob die Überlassung eines Firmen-KFZ, das auch privat genutzt werden durfte, eine Umsatzsteuerpflicht auslöst (einen steuerbaren Umsatz darstellt).

Dies wurde vom BFG bejaht und zwar im Wesentlichen mit folgender Begründung:

Wurde das Recht zur Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs individuell arbeitsvertraglich vereinbart, ist unter Beachtung der wirtschaftlichen Realität davon auszugehen, dass ein Teil der Arbeitsleistung das Entgelt für die Überlassung darstellt, da (auch) von der Zusage dieser Nutzungsmöglichkeit die Entscheidung der Arbeitnehmer abhängt, ob sie das Beschäftigungsverhältnis zu den angebotenen oder nur zu anderen Bedingungen eingehen wollen.



Es bleibt noch abzuwarten, wie sich das Höchstgericht dazu äußern wird. Insoweit ist dieses BFG Erkenntnis auch nicht rechtskräftig.
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