Beiträge: 17
Themen: 9
Registriert seit: Nov 2020
Bewertung:
1
30.10.2024, 10:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.10.2024, 10:52 von Ingrid Ne.)
Liebes Forum,
in unserem Verein sind freie DienstnehmerInnen auf Stundenhonorarbasis beschäftigt.
Gibt es auch für freie DienstnehmerInnen eine Möglichkeit eine Prämie auszuzahlen (ohne das eine Leistung dahinter steht), ohne dass man Gefahr läuft, dass das freie in ein echtes Dienstverhältnis umqualifiziert wird?
Vielen Dank und Liebe Grüße,
Ingrid Neissl
Beiträge: 819
Themen: 653
Registriert seit: Nov 2018
Bewertung:
9
Grundsätzlich geht das schon.
Aber gerade bei diesem sensiblen Thema muss man sich die konkreten Falldetails ansehen, sonst ist das zu gefährlich.
Beiträge: 17
Themen: 9
Registriert seit: Nov 2020
Bewertung:
1
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Wissen Sie, an wen kann ich mich in so einem Fall am besten wenden soll?
Arbeiterkammer, ÖGK?
Wir sind ein Verein und haben leider keine Interessensvertretung.
Beiträge: 819
Themen: 653
Registriert seit: Nov 2018
Bewertung:
9
Sie können natürlich eine schriftliche Anfrage bei der ÖGK dazu stellen, wenn Sie gerne möchten.
Eventuell hilft Ihnen da auch Ihre steuerliche Vertretung.
Es geht um die Gesamtsicht eines Einzelfalls.
Meine Erfahrung ist nämlich jene, dass man aus einem - scheinbar winzigen - Detail heraus plötzlich feststellt, dass die Frage des Vorliegens eines freien Dienstverhältnisses auf der Kippe steht. Und das ist etwas sehr Sensibles, das man sich sehr genau ansehen muss. Ich mache das seit über 30 Jahren, weshalb ich da keine vorschnellen Äußerungen öffentlich machen möchte.
Der Tenor dazu lautet: wegen einer Prämie wird da keine Umqualifizierung stattfinden, aber..
... man wird sich dennoch ansehen müssen, aus welchem Grund die Prämie gewährt wird und worin insgesamt bei der Tätigkeit der freien Dienstnehmer (auch ohne Prämie) der Unterschied zu den echten Dienstnehmern bei Ihnen praktisch besteht. Sonst kann es sein, dass die Prämie nur der Anlass dafür ist, dass ein bestehendes System kippt. Daher ist das etwas sehr Sensibles. Da kann auch unter Umständen das Nachfragen bei der ÖGK ein wenig heikel werden.
Da bei mir die Beratungssaison mit morgen zu Ende geht und erst wieder ab 1.2.2025 zu laufen beginnt, ich aber von Haus aus nur meinen Premium-Kunden Beratungen anbieten kann (soweit ich es zeitlich unterbringe), kann ich persönlich jetzt da auch nicht mehr machen.
Aber wenn der Verein eine steuerliche Vertretung haben sollte (davon gehe ich aus), sollte man meiner Ansicht nach dort anfangen.
Beiträge: 53
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2021
Bewertung:
1
01.11.2024, 12:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.11.2024, 12:35 von ThG.)
Freie DN beziehen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und legen daher auch eine allenfalls den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entsprechende Honorarnote über die von ihnen erbrachte Leistung. In diesem Zusammenhang wäre zu überlegen, wie der Auftragnehmer die Prämie fakturieren soll, so dass dies bei einer Prüfung (sowohl beim Auftraggeber, als auch beim Auftragnehmer) keine Fragen aufwirft.
In Abhängigkeit davon, wie hoch die Prämie im Verhältnis zum durchschnittlichen monatlichen Honorar sein soll, wäre es nicht ganz denkunmöglich, die Prämie in ein Stundenäquivalent umzurechnen und damit das laufende Honorar (oder die nächsten Honorare) entsprechend zu erhöhen.....damit wäre die "Prämienzahlung" lediglich ein kurzfristig höheres Honorar, und dies fällt nicht auf, da ein in der Höhe wechselndes Honorar für die Unternehmerwagnis und somit eher für das Vorliegen eines freien Dienstvertrages spricht, als wenn das Honorar jeden Monat gleich hoch ist. Freie Dienstnehmer sind durch die Ausgestaltung ihres erfolgsorientierten Honorars in der Lage, den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Arbeit sowohl auf Einnahmenseite, also auch Ausgabenseite zu steuern und zu beeinflussen - im Extremfall kann sogar ein Verlust aus der Tätigkeit resultieren.
Ähnlich ist bei freien Dienstnehmern z.B. auch die gängige Praxis, dass bei erhaltenen Vorteilen, bei denen ein Sachbezug angesetzt werden muss, der Auftraggeber die beim Auftragnehmer durch den Sachbezug bedingten höheren Abzüge durch Zahlung eines höheres Honorars kompensiert, so dass dem Aufragnehmer kein Nachteil entsteht.....