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BUAK Spenglerbetriebe - Meldung zu BSchlechtwetter bei der ÖGK
#1
Liebes Forum,

die Dienstnehmer (Arbeiter) von Spenglerbetrieben unterliegen ab 01.11.2024 der Bauarbeiterschlechtwetterentschädigung.
Meine Frage ist nun, ist hier eine Anmeldung der DN bei der ÖGK erforderlich oder erfolgt der Einschluss mit dem MBGM für 
November.
Für eine Antwort wäre ich dankbar!
Mfg.
Gappmaier Hermann
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#2
Ich nehme an, dass die Dienstnehmer schon bei der ÖGK angemeldet sind und dass Sie vermutlich als Frage hier meinten, ob man den Umstand der nunmehrigen Einbeziehung in die SWE-Regelung (mit SWE-Beitrag) separat (zB in Form einer Änderungsmeldung) übermitteln wird müssen.

Dazu darf ich rückmelden, dass Ihre zweite Vermutung zutrifft, nämlich, dass (vorausgesetzt, dass die entsprechenden Parameter im Lohnprogramm hinterlegt wurden) die insoweit neue Tarifgruppe, die dann zur Anwendung gelangen muss, welche auch SWE repräsentiert (also die zusätzlichen 1,4 %) über die mBGM als Info zur ÖGK gelangt. Das reicht hier völlig aus.
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#3
Vielen Dank,

meine Frage ist damit beantwortet, ich wollte mich nur vergewissern, ob hier eine Änderungsmeldung erforderlich war!

Mfg.

Gappmaier Hermann
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