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Angestellter schreibt seinem Arbeitgeber eine Rechnung
#1
Hallo,

folgender Sachverhalt: Ein Ang. in einem Kindergarten schreibt seinem Arbeitgeber für den Bau eines Podest im Kindergarten eine einmalige Rechnung ( unter € 730,--). Der Ang. ist ursprünglich gelernter Tischler, hat aber keinen Gewerbeschein, keine Firma. Gibt es Bedenken wegen der Umgehung von Sozialabgaben in der LV, oder ist es möglich da der Ang. ja eine Rechnung für Arbeiten abseits seiner eigentlichen Tätigkeit für welche er im Kindergarten angestellt ist, vollbringt?! Danke für Eure Rückmeldung!
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#2
Sagen wir so: ich würde es dabei belassen, dass die Tätigkeiten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit sich nicht überschneiden und daher auch insoweit die einmalige handwerkliche Tätigkeit nicht über die Lohnverrechnung laufen muss.

Die höchstgerichtliche Judikatur zum Steuerrecht ist da insoweit in der Auslegung großzügiger als jene in der Sozialversicherung. Letztere sieht vor, dass ein zeitliches ODER inhaltliches Überschneiden der Tätigkeiten ausreicht. Und Letzteres kann auch dann vorliegen, wenn letzten Endes die Tätigkeiten (also beide) einer bestimmten Zielgruppe (Kinder) dienlich sind.

Wie gesagt: ich würde es dabei belassen und keinen "künstlichen" Stress erzeugen. Wenn sich diese Tätigkeiten dann "anhäufen" sollten, könnte es sein, dass man sich für die strengere Auslegung erwärmt und dann wird man sich überhaupt auch ein wenig die "vertragliche Umgebung" näher ansehen müssen.
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#3
Vielen Dank Herr Kurzböck!
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