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Guten Morgen, ist für das freie Gewerbe (Modellieren von Nägeln - Nagelstudio) zwingend der KV für Kosmetiker anzuwenden? Es geht darum, ob hier zwingend ein Trinkgeldpauschale analog angesetzt werden muss. Danke.
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Die Vorfrage, welcher Kollektivvertrag in einem konkreten Fall zwingend anzuwenden ist, sollte man besser direkt mit der WKO klären. Die haben auch die entsprechende "Datenverknüpfung" zur Verfügung.
Und dann müsste man sich auch die Textierung der konkreten Trinkgeldpauschalregelung ansehen, die hierzu in Frage kommt (die - so glaube ich - hier nicht in der Anfrage mitverlinkt worden ist).