20.12.2024, 16:32
Nun hat das deutsche Bundesarbeitsgericht das EuGH-Urteil auf nationaler (deutscher) Ebene umgesetzt.
Für Österreich hat dies vorläufig noch keine direkten Auswirkungen, solange nicht aus Österreich ein Fall (ev. über den OGH) beim EuGH landet, wenn nicht der OGH selber befindet, dass eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten aufgrund der Luxemburger Steilvorlage gegeben ist.
Mehr zu diesem Rechtsfall finden Sie hier:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrec...54760.html
Hier geht es zur BAG-Pressemitteilung:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/pres...schlaegen/
Für Österreich hat dies vorläufig noch keine direkten Auswirkungen, solange nicht aus Österreich ein Fall (ev. über den OGH) beim EuGH landet, wenn nicht der OGH selber befindet, dass eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten aufgrund der Luxemburger Steilvorlage gegeben ist.
Mehr zu diesem Rechtsfall finden Sie hier:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrec...54760.html
Hier geht es zur BAG-Pressemitteilung:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/pres...schlaegen/