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Umqualifizierung eines Gesellschafterdarlehens in das Eigenkapital
#1
Wir haben einen Klienten - GmbH - mit einem negativen Eigenkapital.
Im Gegenzug gibt es ein Darlehen des Gesellschafters - höher als das negative Eigenkapital.

Kann man dieses Darlehen - zumindest zum Teil - umqualifzieren, sodaß man es unter Eigenkapital ausweisen kann? 
Z.B. als freie Rücklage?

Dann hätte der Klient bei der Bank eine bessere Bonität.

Weitere Frage: Unter welchen Umständen kann man dann diese "freie Rücklage" später wieder auflösen und an
den Gesellschafter zurückzahlen?

Danke für Ihren Tipp.
Noch einen schönen Tag.
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#2
Grundsätzlich ist das möglich, aber ohne Jahresabschluss und Vereinbarungen über das Darlehen zu kennen, wäre eine konkrete Antwort unseriös.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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