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Differenzbesteuerung
#1
Liebes Forum,
 
ich habe eine Frage zur Differenzbesteuerung:

Kann ich bei einem Altwarenhändler diese Besteuerung vornehmen? Es geht hier aber nicht um Antiquitäten.
Es werden Gebrauchsgegenstände gekauft, teilweise repariert und dann wieder verkauft.
Mit der Bitte um Hilfestellung verbleibe ich
 
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth
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#2
Wenn auch die übrigen Voraussetzungen des § 24 UStG erfüllt sind, ist das möglich.
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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