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05.05.2025, 15:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2025, 15:50 von tigmar.)
Liebes Forum!
Für einen Angestellten in einem Privathaushalt muss ich ja keine Kommunalsteuer und keinen DZ entrichten.
Wie sieht es mit DB aus? Diesen schon, oder?
Zur Kommunalsteuer - falls jemand als Hausangestellter tätig ist, und das Haus vermietet wird (Einkünfte aus V+V), bin ich schon in der Kommst-Pflicht, oder?
Vielen Dank!
liebe Grüße
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Danke!
Nochmal zurück zu dieser Frage: Die Lage ist jetzt so - der DN ist in einem Privathaushalt angestellt, aber 20 % der Personalkosten werden in die betriebliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung hineingenommen, da dieser DN auch Erledigungen für die Firma des Dienstgebers macht. Also 80% der Tätigkeit für den Privathaushalt, 20 % der Tätigkeit für die betriebliche Tätigkeit.
Gehe ich dann recht in der Annahme, dass ich für die Kommunalsteuer dann einfach 80% der Personalkosten frei und 20% pflichtig ansetzen kann?
Vielen Dank!
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Das könnte ein Ansatz sein.
Die Finanzverwaltung geht halt beim Aufteilen der KommSt-Bemessungsgrundlage auf verschiedene Gemeinden (hier: beim Ausscheiden eines Anteils, der nicht kommunalsteuerrelevant ist), nach Arbeitstagen vor. Ergo ist das Führen von Aufzeichnungen, aus denen die jeweiligen Arbeitstage hervorgehen, aus diesem Grund zu empfehlen.
Weiters weiß ich aus Erfahrung, dass man sich bei diesen Dingen auch die Entlohnung wird ansehen müssen (also die zur Anwendung zu bringende lohngestaltende Vorschrift). Das kann bei Mischvarianten durchaus auch ein wenig heikel sein (muss nicht, aber kann).