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Kündigung nach Karenz - offene Stunden
#1
Hallo
Laut einer Dienstnehmerin endet deren Karenz am 04.01.2020.
Auf dieses Datum folgt auch die Kündigung seitens der Dienstnehmerin.

Jetzt hat Sie aber mitgeteilt, dass noch offene abzugeltende Stunden vorhanden sind, aus der Zeit vor der Karenz.
Wie ist dies handzuhaben?

Kündigung bzw Abmeldung Karenzende
Wiedereintritt 05.01.2020 bis zur Abgeltung der 27 Stunden (ohne Arbeitsleistung) und dann eine Endültige Abmeldung

?
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#2
Es gibt dazu zwei Möglichkeiten:

1. entweder man vereinbart Zeitausgleich für die Zeit nach dem Ende der Karenz (man muss sich dabei aber auch die Modalitäten der Kündigung ansehen wegen Kündigungstermin bzw. Kündigungsfrist). Für diese Zeit wachsen dann auch wieder Sonderzahlungs- bzw. Urlaubsansprüche an

2. oder man zahlt diese Stunden nun einfach aus, muss sie aber dann sv-rechtlich in den letzten Kalendermonat vor dem Antritt der Karenz rollen, aber steuerrechtlich in den Auszahlungsmonat.
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#3
Vielen Dank Herr Kurzböck
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