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Wechsel von UST-Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung
#7
In einem Forum ist es ohne detaillierte Kenntnis der erbrachten Leistungen natürlich schwierig, die Steuerpflicht zu beurteilen. Ich habe in meinem letzten Posting deshalb auch schon vorsorglich auf die gemischten Mitgliedsbeiträge hingewiesen.

Ich vermute, dass der von Ihnen angesprochene Verein sogar eine USt-Pflicht angestrebt hat, um auch den Vorsteuerabzug in der gesamten Kette zu erhalten.

Wäre es für Ihren Verein nicht die beste Lösung, wenn Sie schon für 2019 eine Optionserklärung abgeben und die ausgesendeten Rechnungen berichtigen. Sie hätten dann keinesfalls Probleme zu erwarten und könnten allfällige Vorsteuern auch heuer schon geltend machen.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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RE: Wechsel von UST-Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung - von Steuerexperte - 04.12.2019, 13:30

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