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Verspätete Hauptwohnsitzmeldung des Kindes wegen verzögerter Namensfindung – anteiliger Familienzeitbonus
#1
Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer vereinbarte mit seinem Dienstgeber aus Anlass der Geburt seiner Tochter (17.2.2024) für die Zeit von 19.2.2024 bis 17.3.2024 Familienzeit.

Die Kindesmutter zog mit dem Kind am 19.2.2024 an den gemeinsamen Hauptwohnsitz, allerdings erfolgte eine Hauptwohnsitzmeldung erst am 7.3.2024, da sich die Eltern mit der Namensauswahl des Kindes noch Zeit lassen wollten.

Die ÖGK verneinte die Auszahlung des Familienzeitbonus, da sie der Ansicht war, dass nicht an allen Tagen der „Familienzeit“ sämtliche Voraussetzungen für diese Leistung erfüllt waren und verneinte eine anteilige Bezahlung für die Zeit von 7.3.2024 bis 17.3.2024.

So entschied der OGH:

Lesen Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 14/2025 (erscheint Ende August 2025) bzw. schon heute im nachstehend verlinkten FREI ZUGÄNGLICHEN Beitrag des WIKU Premium-Blogs:

https://www.wikutraining.at/blog/896
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