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Kollektivvertragsabschlüsse KW 49/2019
#1
ASFINAG - KV-Abschluss per 1.1.2020

Die KV-Gehälter/IST-Gehälter werden um 2,30 % erhöht (kaufm. gerundet auf 2 Kommastellen), mindestens jedoch um EUR 65,00. Das ergibt eine durchschnittliche Anpassung von 2,43 %.
Die Lehrlingsentschädigungen werden um 3 % erhöht, gerundet auf den nächsten vollen Euro.
Rahmenrechtliche Änderungen:
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 3 Monate ab dem 5. Dienstjahr
Ab dem 10. Dienstjahr bis zu 6 Monate.
Zusätzliche Freistellung am 1. Volksschultag des Kindes (Schuleintritt) unter Fortzahlung des Entgeltes.
Künftig grundsätzlicher Anspruch auf den Familienzeitbonus.
Anrechnung der erbrachten Jahre zur Vorrückung bei einer Umreihung in eine höhere Beschäftigungsgruppe.
Deutlichere Formulierung betreffend Rufbereitschaft und Anrechnung von Vordienstzeiten zur Bemessung des Urlaubsanspruches.
Bei Mautaufsicht bei entsprechender Tätigkeit Anspruch auf spezielle Erschwerniszulagen.

Forst-, und Landarbeiter Gemeinde WIEN - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen in den Anlagen I und II wurden um plus 2,25 % erhöht, mindestens jedoch um 50 € .
Die in § 12 genannten Zulagen werden um 2,30 % erhöht.

Garagen-, Tankstellen-, Servicestationsunternehmen - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter der VWGr 1-3 werden um 2,3 % (kaufmännische Rundung auf volle Eurobeträge) erhöht.
Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter der VWGr 4-6 werden um 2,2 % (kaufmännische Rundung auf volle Eurobeträge) erhöht.
Freistellung am 1. Volksschultag des Kindes bei Schuleintritt unter Fortzahlung des Entgeltes im Kollektivvertrag.

Metallgewerbe - Angestellte - KV-Abschluss per 1.1.2020
Die IST- und KV-Gehälter steigen um 2,50 %
Die Lehrlingsentschädigung steigt um bis zu 2,50 %
Die Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen um 2,50 %
Die IST- und KV-Gehälter der Verwendungsgruppe 6 steigen um 3,0%
Die Nachtarbeitszulage und Schichtzulage (dritte Schicht) steigt um 6,64 %

Telekom / Alternative Anbieter - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der Mindestgehälter um 2,30 %
Erhöhung der Ist-Gehälter um 2,30 %, maximal um € 125,00
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 5,15 % bis 14,75 %
Rahmenrechtlicher Teil:
Mit 1.1.2021 soll die Möglichkeit geschaffen werden, die IST-Erhöhung in Freizeit umzuwandeln. (Freizeitoption)
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