09.12.2019, 17:30
Wenn beide Ehepartner unfallversichert sind, ist das nach diversen Literaturmeinungen möglich. Es muss aber entweder ein gemeinsames Bankkonto bestehen oder die Ehepartner bestätigen schriftlich, dass die Kosten von der Frau ersetzt wurden. Rechtssicherheit besteht dabei allerdings nicht.
Wenn die Versicherung nur den Ehemann betrifft, sehe ich keine Möglichkeit der Geltendmachung bei der Ehefrau.
Viele Grüße
Wenn die Versicherung nur den Ehemann betrifft, sehe ich keine Möglichkeit der Geltendmachung bei der Ehefrau.
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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