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OSS und Vorsteuerabzug bei Kleinunternehmen
#1
Hallo,

eine Klientin ist Kleinunternehmerin in Österreich und in der EU OSS-pflichtig. Wir hätten die anteilige Vorsteuer für die OSS-Umsätze (die ja in der EU USt-pflichtig sind) in Österreich in Abzug gebracht. 

Gem. Art. 12 Abs. 5 UStG ist der VSt-Abzug für Umsätze, die in anderen EU Staaten ausgeführt werden und der Kleinunternehmerbefreiung unterliegen, nicht möglich. Aber umgekehrt (in Österreich Kleinunternehmen, in der EU USt pflichtig) müsste ja gehen, oder?

LG Bernadette
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#2
Hallo,

also grundsätzlich muss man die OSS Meldung erst ab 10.000,-- Umsatz abgeben; die Vorsteuer für die Ust Umsätze im jeweiligen EU Land kann man meines Wissens nach nur über das Vorsteuervergütungsverfahren einfordern; hier gibt es im FA Online einen extra Menüpunkt;Erstattung Vorsteuer; Hoffe ich konnte helfen, lg petra
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#3
Hallo Petra,

vielen Dank!

Liebe Grüße, Bernadette
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