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Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) rückwirkend per 1.8.2025 gesatzt
#1
Zum aktuellen Satzungstext geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2025/208/20251002

Was diese Satzung für Personenbeförderungsunternehmen bedeuten kann, fanden Sie in der Ausgabe Nr. 16/2025 (Artikel Nr. 329/2025), dargestellt anhand eines VwGH-Erkenntnisses als Folge einer GPLB-Prüfung (Feststellung von Differenzbeitragsgrundlagen samt möglicher Lohndumping-Anzeige).
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