16.10.2025, 09:47
Guten Morgen,
ich hätte eine Frage zu folgendem Thema:
ein DN wurde seitens der ÖGK mit 04.07.25 ausgesteuert, es erfolgte die Abmeldung SV-Ende, Beschäftigung aufrecht.
Nun wird das Dienstverhältnis einvernehmlich zum 31.12.25 beendet. Zur Auszahlung kommt noch die UEL, eine Abgangsentschädigung
sowie Gutstunden(diese Stunden stammen noch aus 2024 => übertragbare Gleitzeitstunden, Gleitzeitperiode 01.01.-31.12.)
Ich würde jetzt den DN mit 01.01.26 anmelden (Beginn UEL)
Abmeldung:
Ende Beschäftigung: 31.12.25
Entgeltanspruch: 25.02.26 (Ende UEL)
UEL ab 01.01.26 bis 25.02.26
Abmeldegrund: Einvernehmliche Lösung
Müsste man die Gutstunden, die zur Auszahlung kommen, der Periode 12/25 zu ordnen, da Ende Beschäftigung der 31.12.25 ist oder
kann man die Stunden zusammen mit der UEL auszahlen?
Vielen Dank
ich hätte eine Frage zu folgendem Thema:
ein DN wurde seitens der ÖGK mit 04.07.25 ausgesteuert, es erfolgte die Abmeldung SV-Ende, Beschäftigung aufrecht.
Nun wird das Dienstverhältnis einvernehmlich zum 31.12.25 beendet. Zur Auszahlung kommt noch die UEL, eine Abgangsentschädigung
sowie Gutstunden(diese Stunden stammen noch aus 2024 => übertragbare Gleitzeitstunden, Gleitzeitperiode 01.01.-31.12.)
Ich würde jetzt den DN mit 01.01.26 anmelden (Beginn UEL)
Abmeldung:
Ende Beschäftigung: 31.12.25
Entgeltanspruch: 25.02.26 (Ende UEL)
UEL ab 01.01.26 bis 25.02.26
Abmeldegrund: Einvernehmliche Lösung
Müsste man die Gutstunden, die zur Auszahlung kommen, der Periode 12/25 zu ordnen, da Ende Beschäftigung der 31.12.25 ist oder
kann man die Stunden zusammen mit der UEL auszahlen?
Vielen Dank

