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30.10.2025, 12:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.10.2025, 12:32 von Muck Manuela.)
Lieber Herr Kurzböck,
Ich bräuchte Ihr Fachwissen.
Eine Firma stellt einen Mitarbeiter ein und ist kein Mitglied bei einer Kammer, da kein Gewerbe erforderlich ist.
Ist da ein DZ (KU2) zu zahlen?
Eine weitere Frage die sich dabei stellt ist, muss eine Betriebstätte vorhanden sein, wenn der Mitarbeiter an einer anderen Adresse arbeitet als die Firmenanschrift lautet?
Vielen lieben Dank!
LG Muck Manuela
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Zu Frage 1:
Wenn keine Kammermitgliedschaft (WKO) gegeben ist, dann ist auch kein DZ zu bezahlen.
Zu Frage 2:
Kann ich leider nicht beantworten, weil ich die Frage nicht verstehe. Vor allem die Wendung "Muss eine Betriebsstätte VORHANDEN sein"..... ist für mich nicht verständlich.
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Ich hoffe ich kann es jetzt besser darstellen bzw. erklären:
Der Firmensitz ist in Wien, der Mitarbeiter arbeitet aber in einem Büro in NÖ. Benötigt die Firma da eine Betriebsstätte für NÖ?
Danke nochmals für Ihre Expertise.
Muck Manuela
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Nein. Wird leider nicht besser dadurch.
Man kann eventuell die Frage erörtern, ob hier in einem "Homeoffice" gearbeitet wird (Sie schreiben: "arbeitet in einem Büro") und ob dadurch eventuell eine "Betriebsstätte" entsteht (für abgabenrechtliche Zwecke).
Aber, ob man eine Betriebsstätte "BENÖTIGT", da weiß ich leider immer noch nicht, was Sie da genau mit dieser Frage wissen möchten, also zumindest nicht in Verbindung mit diesem Forumsteil, bei dem es um "Personalverrechnung geht".
Was genau meinen Sie mit "BENÖTIGT" bzw welche Vermutung oder Befürchtung steckt hinter dieser Frage?
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einmal probiere ich es noch.....
löst der Arbeitsort eines Mitarbeiters eine Betriebsstätte aus?
Wenn der AN am Firmensitz der Firma arbeiten würde, stellt sich die Frage ja überhaupt nicht, da ja Firmensitz und Arbeitsort die gleiche Adresse haben.
Ich weiß, diese Konstellation ist nicht leicht nachzuvollziehen...
wenn nicht versuche ich es dann im "Buchhaltung" Forum.
Danke trotzdem für ihre Rückmeldungen!
Liebe Grüße
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Für Zwecke der Kommunalsteuer ist dies bis auf Weiteres nicht der Fall.
Für Zwecke der Arbeitsstättenmeldung an die Statistik Austria auch nicht.
Mehr fällt mir dazu leider nicht ein.