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In Ö Kleinunternehmerin - in DE ust-pflichtig
#1
Liebes Forum,

nach der neuen Kleinunternehmerregelung ist es ja möglich, dass man in Ö Kleinunternehmerin bleibt, auch wenn man z.B. die Grenze dafür in Deutschland überschreitet und dort daher USt-pflichtig wird. Voraussetzung dafür ist nur, dass man insgesamt unter € 100.000,00 bleibt. Ich bin jetzt gerade unsicher, wie in diesem Fall dann an deutsche Unternehmen zu fakturieren ist
  • mit Reverse Charge oder
  • mit deutschen Umsatzsteuersätzen plus Abfuhr der USt über EU-OSS.  

Wäre dankbar für eure Rückmeldung.
Silvia
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#2
Ich konnte die Frage inzwischen bei einer Weiterbildung klären und möchte die Antwort gerne auch hier teilen, für den Fall, dass sie auch für andere hilfreich ist.

Die Rechnungen sind mit Reverse Charge auszustellen. Der/Die Unternehmerin muss eine UID-Nummer beantragen und ZMs abgeben.

Herzliche Grüße
Silvia
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