Beiträge: 18
Themen: 6
Registriert seit: Feb 2022
Bewertung:
1
Liebes Forum,
hat jemand von euch Erfahrung damit, ob eine Bildschirmbrille bei einer Einzelunternehmerin als Betriebsausgabe anerkannt wird?
Herzliche Grüße
Silvia
Beiträge: 18
Themen: 6
Registriert seit: Feb 2022
Bewertung:
1
In den Einkommensteuerrichtlinien habe ich dazu die Randziffer 1509 gefunden
Die Aufwendungen sind nicht abzugsfähig, selbst wenn die Brille für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit unentbehrlich ist und ausschließlich in diesem Zusammenhang verwendet wird (VwGH 28.2.1995, 94/14/0154, betr. Bifokalbrille). Dies gilt auch für entsprechende Reparaturkosten (VwGH 15.2.1983, 82/14/0135). Die Aufwendungen sind jedoch abzugsfähig bei entsprechender betrieblicher oder beruflicher Veranlassung wie zB Schutzbrillen, Bildschirmbrillen, usw.
Herzliche Grüße
Silvia