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Vermietung
#1
Liebe Kollegen!
Ein Klient von mir hat eine Wohnung, die er ab Dezember über eine Agentur als Ferienapartment vermietet.
Er ist alleiniger Besitzer der Wohnung und würde es aber gerne über seine Freundin machen.
Kann er die Wohnung an seine Wohnung vermieten und die rechnet dann mit der Agentur ab.
Er hat als Arzt schon ein sehr hohes Einkommen.
Danke für Eure Unterstützung.
Schöne Grüße
Sandra
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#2
Er kann das schon an seine Freundin vermieten, die Miethöhe muss allerdings fremdüblich sein und dann hat er ja wieder Einkünfte aus Vermietung.
Eine eventuelle Möglichkeit wäre das über Fruchtgenuss zu machen, hier müsste ihm seine Freundin die AfA als Substanzabgeltung bezahlen.
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#3
Danke - das mit dem Fruchtgenuß werden wir machen. 
Das habe ich mir auch schon gedacht.
Schöne Grüße
Sandra
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#4
Da würde es sich um ein Zuwendungsfruchtgenussrecht handeln, da kann die Fruchtnießerin die Substanzabgeltung nicht als AfA geltend machen. Auch beim Vorbehaltsfruchtgenuss werden die Voraussetzungen immer strenger und es gibt Judikatur wo auch hier die Absetzbarkeit nicht anerkannt wurde. Um generell vom FA eine Anerkennung der Einkunfsquelle bei der Freundin zu erwirken, muss der Vertrag wirklich absolut fremdüblich sein um eine Umgehung zu vermeiden. Wichtig ist auch, dass die Fruchtnießerin tatsächlich als Vermieterin in Erscheinung tritt und sie muss auch alle Kosten tragen.
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