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Investitionsfreibetrag Fiskal-LKW
#1
Liebe Kollegen, 
weiß jemand ob für einen Fiskal-LKW der Investitionsfreibetrag zusteht?
Danke!
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#2
Hallo,

der § 11 Abs. 3 EStG nennt unter anderem folgende Ausnahme zur Geltendmachung des IFBs:

Für folgende Wirtschaftsgüter kann der Investitionsfreibetrag nicht geltend gemacht werden:

6. Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen. Der Bundesminister für Finanzen wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ermächtigt, die für diese Beurteilung maßgebenden Kriterien in einer Verordnung näher festzulegen.


EStG RZ 3818 geht darauf weiter ein:

Lastkraftwagen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2.2. KFG 1967 und Zugmaschinen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2.5. KFG 1967, sofern diese direkt mit fossiler Energie betrieben werden können (Z 6). Fossil betreibbare LKW und Zugmaschinen (wie insbesondere Traktoren) sind damit generell – unabhängig von deren Abgasstufe – von der Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrages ausgenommen.


Meines Erachtens kann bei einem Fiskal-LKWs (außer dieser wird mit 0g CO2 betrieben) kein IFB geltend gemacht werden.


Beste Grüße
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