Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
IG Erwerb Arzt
#1
Ein Arzt kauft Praxisbedarf in Deutschland ein. Jetzt habe ich die Rechnung einfach ohne Vorsteuerabzug eingebucht.
Jetzt habe ich vom FA ein Schreiben bekommen, dass ich die Einkäufe korrigieren muss.

Schreiben vom FA:
Die ig Erwerbe sind zu erklärgen, ein Vorsteuerabzug steht allerdings nicht zu, da nur unecht befreite Umsätze erzielt werden.


Heißt das, dass ich die ig Erwerbe als "Aufwand ig Erwerb ohne Vorsteuerabzug" in der UVA erfassen muss? Und das ist dann Umsatzsteuer- und Aufwandserhöhend oder?
Danke für Eure Unterstützung.
Sandra
Zitieren
#2
Ja, das heißt es. Die Erwerbssteuer ist abzuführen und kein VSt-Abzug. In der E/A erhöht sich der Aufwand.
Zitieren
#3
zukünftig muss der Arzt mit einer UID-Nummer seine Waren kaufen, damit er keine doppelte USt (13% in D + 20% in Ö) zahlt.
Zitieren
#4
Danke für Eure Hilfe
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste