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Neufög Begünstigung Lohnnebenkosten Zeitraum
#2
Vielleicht hilft Ihnen der nachstehende Link weiter:

https://www.wko.at/service/steuern/neugr...ender.html

Dort finden Sie auch Hinweise, wen Sie insgesamt verständigen müssen.

Ein Beispiel zur Orientierung gebe ich Ihnen auch noch mit, wobei ich denke, dass Sie hier nichts falsch gemacht haben. Man kann zwar binnen 36 Monaten die Begünstigung ausnützen, aber ab dem Kalendermonat des ersten Eintrittes nur für 12 Monate:

NEUFÖG
 
Die Neugründung eines Betriebes erfolgt am 9. Jänner 2020.
Der erste Arbeitnehmer wird ab 1. März 2020 beschäftigt.
 
Ab 1. Juni 2020 werden zwei weitere Arbeitnehmer/innen beschäftigt und ab 1. September 2021 ein weiterer Arbeitnehmer.
 
Im Jahr 2021 werden ab 1. Jänner fünf, ab 1. Februar zwei weitere Arbeitnehmer/innen beschäftigt.
 
Lösung:
 
Theoretischer Begünstigungszeitraum:
Jänner 2020 bis Dezember 2022 (= 36 Monate inkl. Kalendermonat der Gründung).
 
Tatsächlicher Begünstigungszeitraum:
März 2020 bis Februar 2021 = Kalendermonat, in welchem der erste Arbeitnehmer beschäftigt wird, plus die darauffolgenden 11 Kalendermonate.
 
Möglichkeit, die NEUFÖG-Bestimmungen ohne Arbeitnehmerzahlbeschränkung in Anspruch zu nehmen:
Jänner 2020 bis Dezember 2020 = für die ersten 12 Kalendermonate ab der Neugründung.
 
Beschränkung der Anwendung der NEUFÖG-Bestimmungen auf die ersten drei Arbeitnehmer/innen:
ab Jänner 2020 (bis max. Februar 2021),
Begünstigung nur für folgende Arbeitnehmer/innen möglich:
1 Person Eintritt im März 2020,
2 Personen mit Eintritt Juni 2020.
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RE: Neufög Begünstigung Lohnnebenkosten Zeitraum - von Wilhelm Kurzböck - 09.01.2020, 18:04

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