17.01.2020, 10:27
Quelle: http://www.kvsystem.at
Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Löhne um 2,30 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,30 %
Erhöhung der Dienstalterszulagen um bis zu 3,70 %
Erhöhung der Zehrgelder um 2,10 %
Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 2,30 %
Erhöhung der Zehrgelder um 1,50 %
Euromäßige Überzahlungen bleiben voll aufrecht.
Arbeitsmarktservice - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erweiterte Anrechnung von Lehrzeiten bei der Berechnung des Urlaubsstichtages
Bundesimmobiliengesellschaft - KV-Abschluss per 1.1.2020
Das Mindestgrundgehalt für die Beschäftigten der Bundesimmobiliengesellschaft wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2020 um 2,45%, mindestens aber um 50,00 Euro, erhöht. Die Beträge werden auf den ganzen nächsten Eurobetrag gerundet.
Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um über 3,00 %.
Bundesrechenzentrum - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Mindestgrundgehälter der Funktionsgruppe 3-9, der Überzahlungsbeträge, der IST-Löhne in den Funktionsgruppen 1 und 2 um 2,30 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 2,30 %
Österreichische Bundesforste - KV-Abschluss per 1.1.2020
Sämtliche Löhne und Gehälter sowie die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,2 % erhöht.
Sattler- und Lederwarengewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Löhne - Fortführung der Umsetzung zu 1500 Euro Mindestlohn
Erhöhung der Mindestlöhne um durchschnittlich 2,64 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,83 %
Aufnahme von Verhandlungen zum Rahmenkollektivvertrag vereinbart
Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Löhne um 2,30 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,30 %
Erhöhung der Dienstalterszulagen um bis zu 3,70 %
Erhöhung der Zehrgelder um 2,10 %
Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 2,30 %
Erhöhung der Zehrgelder um 1,50 %
Euromäßige Überzahlungen bleiben voll aufrecht.
Arbeitsmarktservice - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erweiterte Anrechnung von Lehrzeiten bei der Berechnung des Urlaubsstichtages
Bundesimmobiliengesellschaft - KV-Abschluss per 1.1.2020
Das Mindestgrundgehalt für die Beschäftigten der Bundesimmobiliengesellschaft wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2020 um 2,45%, mindestens aber um 50,00 Euro, erhöht. Die Beträge werden auf den ganzen nächsten Eurobetrag gerundet.
Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um über 3,00 %.
Bundesrechenzentrum - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Mindestgrundgehälter der Funktionsgruppe 3-9, der Überzahlungsbeträge, der IST-Löhne in den Funktionsgruppen 1 und 2 um 2,30 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigung um 2,30 %
Österreichische Bundesforste - KV-Abschluss per 1.1.2020
Sämtliche Löhne und Gehälter sowie die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,2 % erhöht.
Sattler- und Lederwarengewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2020
Erhöhung der KV-Löhne - Fortführung der Umsetzung zu 1500 Euro Mindestlohn
Erhöhung der Mindestlöhne um durchschnittlich 2,64 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,83 %
Aufnahme von Verhandlungen zum Rahmenkollektivvertrag vereinbart