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Ausfallsentgelt - Durchrechnung
#6
Das kann ich Ihnen leider in dieser Allgemeinheit nicht beantworten.

Der anzuwendende Kollektivvertrag beeinflusst nämlich das Lohnausfallsprinzip mit.

Wenn der Kollektivvertrag dies anordnet - nämlich die Einbeziehung von ausnahmsweise ausbezahlten Stunden - dann werden diese in das künftige Lohnausfallsprinzip einbezogen.

Kommt es allerdings in größeren Intervallen zur Auszahlung von nicht ausgeglichenen Stunden (zB alle 3 Monate) und regelt der KV nichts Spezielles in Bezug auf die Einbeziehung, dann haben wir nämlich kein regelmäßiges Entgelt und diese Stunden bleiben dort "außen vor".
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Nachrichten in diesem Thema
Ausfallsentgelt - Durchrechnung - von BERNI - 20.01.2020, 10:51
RE: Ausfallsentgelt - Durchrechnung - von BERNI - 21.01.2020, 09:34
RE: Ausfallsentgelt - Durchrechnung - von BERNI - 22.01.2020, 08:39
RE: Ausfallsentgelt - Durchrechnung - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 22.01.2020, 13:53

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