20.01.2020, 21:54
Sehr geehrte Frau Helga,
unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG ist die Vermietung von Lagerboxen steuerfrei. Die Steuerfreiheit ist aber insbesondere dann nicht anzuwenden, wenn z.B. Fahrzeugabstellplätze vermietet werden oder wenn eine sogenannte "aktive" Vermietung vorliegt.
Viele Grüße
unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG ist die Vermietung von Lagerboxen steuerfrei. Die Steuerfreiheit ist aber insbesondere dann nicht anzuwenden, wenn z.B. Fahrzeugabstellplätze vermietet werden oder wenn eine sogenannte "aktive" Vermietung vorliegt.
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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