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Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH und Fahrtspesen
#1
Ausgangslage:

 Der geschäftsführende Alleingesellschafter einer GmbH, der auch anderwärtig als Dienstnehmer beschäftigt ist (Gehaltshöhe ist ungef, die Höchstbemessungsgrundlage SV und er bezieht deshalb bei der GmbH keine GF-Entschädigung), sondern will nur einmal jährlich eine Gewinnausschüttung vornehmen.

Frage:

Bei seiner Tätigkeit als GF sind gelegentlich Reisekosten (Nächtigung, Re lautet auf GmbH), sowie Fahrtkosten mit seinem privaten PKW angefallen, die er in Form von km-Geld der GmbH verrechnen möchte. Unterliegen diese ausbezahlten km Gelder nun tatsächlich auch Lohnabgaben, wie DB,DZ, Komm.St.? Wenn ja, wie sind diese dann abzurechnen , bzw. zu melden. Kommen da auch die Freigrenzen, z.B. DB 1095,-, monatlich zum Tragen, bzw. zum Abzug?

Danke im voraus für Ihre Antwort.
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#2
Dürfte sich - gehe ich nach den Schilderungen - um eine wesentliche Beteiligung handeln (100 %).

Daher sind diese angefragten KM-Gelder in den Lohnnebenkosten jedenfalls pflichtig.

Die Anwendung Kleinbetriebsregelung ist aber auch hier möglich und kann das aber möglicherweise verhindern.
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