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Änderungskündigung
#2
zu Frage 1:

Das kann man von außen ohne detaillierte Kenntnis dessen, was man als Änderung eigentlich herbeiführen möchte.

"Änderungskündigung" im engeren Sinne bedeutet ja Folgendes: man gibt dem Arbeitnehmer eine konkrete Vertragsänderung mit, die ab einem Stichtag "X" eintreten soll. Wenn er dieses Angebot nicht bis zum Tag "Y" akzeptiert, so wird die Kündigung ausgesprochen.

Anhand dieser Schilderung sehen Sie schon, dass nur der Dienstgeber selber konkret weiß, ab wann die Änderung dann eintreten soll bzw. kann. Da gibt es kein "automatisch" von außen.

zu Frage 2:

Der Unterschied ist Folgender: das eine nennt man Änderungsvereinbarung. Da entschließt sich der Arbeitnehmer schneller, der Änderung zuzustimmen. Das andere nennt man Änderungskündigung. Da wird die Kündigung zur Option für den Fall, dass der Arbeitnehmer der vorgeschlagenen Änderung nicht zustimmt. In diesem Fall könnte es sein, dass man nicht glaubt, dass eine Änderungsvereinbarung Sinn macht, deshalb fährt man schwerere Geschütze auf.
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Änderungskündigung - von tigmar - 21.01.2020, 22:42
RE: Änderungskündigung - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 21.01.2020, 23:23
RE: Änderungskündigung - von tigmar - 21.01.2020, 23:38
RE: Änderungskündigung - von tigmar - 22.01.2020, 20:22

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