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Änderungskündigung
#4
Ich glaube Ihnen aufs Wort, dass Ihnen das "Ab-Datum" wichtig ist.

Aber beim besten Willen kann ich Ihnen das leider nicht sagen, wenn ich die Details des Falles nicht kenne.

Sie könnten aber natürlich als Grundbedingung vereinbaren, dass das Entgelt ab 1.2. nur noch € ……. betragen soll. Ist der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden und teilt er bis …………. sein Einverständnis nicht mit, dann gilt ab diesem Tag die Kündigung als ausgesprochen. Dann würde die Kündigungsfrist laufen, innerhalb welcher keine Reduktion stattfinden darf.

Also grundsätzlich kann Ihr Vorhaben schon klappen: es kommt halt dann auf die Detailausführung an.

Wenn Sie zuerst kündigen und dann die Kündigung zurücknehmen, weil der Arbeitnehmer mit einer Kürzung einverstanden ist, dann muss aber auch deutlich hervorgehen, dass diese Kürzung schon mit 1.2. eintreten soll.
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Nachrichten in diesem Thema
Änderungskündigung - von tigmar - 21.01.2020, 22:42
RE: Änderungskündigung - von tigmar - 21.01.2020, 23:38
RE: Änderungskündigung - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 22.01.2020, 13:51
RE: Änderungskündigung - von tigmar - 22.01.2020, 20:22

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