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		<title><![CDATA[Fachforum für Rechnungswesen - Steuern]]></title>
		<link>https://org.boeb.at/forum/</link>
		<description><![CDATA[Fachforum für Rechnungswesen - https://org.boeb.at/forum]]></description>
		<pubDate>Sun, 26 Jul 2026 02:02:45 +0000</pubDate>
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		<item>
			<title><![CDATA[Antrag gemäß §295a BAO]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10955</link>
			<pubDate>Mon, 20 Jul 2026 07:27:08 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1164">PELA</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10955</guid>
			<description><![CDATA[Guten Morgen,<br />
<br />
ich möchte bei einem Klienten einen Antrag gemäß §295a BAO stellen, finde dazu im FA Online aber keine Vorlage, reicht es diesen unter "Sonstige Anbringen" einzureichen? Danke! MFG Petra]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Guten Morgen,<br />
<br />
ich möchte bei einem Klienten einen Antrag gemäß §295a BAO stellen, finde dazu im FA Online aber keine Vorlage, reicht es diesen unter "Sonstige Anbringen" einzureichen? Danke! MFG Petra]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Taxiunternehmen kauft PKW <5 Jahre von Autohändler]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10928</link>
			<pubDate>Wed, 15 Jul 2026 06:07:22 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=53475">Alexandra A.</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10928</guid>
			<description><![CDATA[Liebe KollegInnen,<br />
hätte folgende Frage: Mein Klient ein Taxiunternehmen kauf von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen für sein Unternehmen (unter 5 Jahren) mit der Absicht dieses als Taxi zu benützen. Der Autohändler stellt ihm eine Rechnung in Höhe von € 20.000,00 mit dem Satz "Differenzbesteuert gem.§ 24 USTG". Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen? Zumindest auf die Gewinnspanne (VKP-EKP) muss doch die VST angegeben werden. - Oder interpretiere ich das falsch? Vielen Dank!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebe KollegInnen,<br />
hätte folgende Frage: Mein Klient ein Taxiunternehmen kauf von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen für sein Unternehmen (unter 5 Jahren) mit der Absicht dieses als Taxi zu benützen. Der Autohändler stellt ihm eine Rechnung in Höhe von € 20.000,00 mit dem Satz "Differenzbesteuert gem.§ 24 USTG". Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen? Zumindest auf die Gewinnspanne (VKP-EKP) muss doch die VST angegeben werden. - Oder interpretiere ich das falsch? Vielen Dank!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Dropshipping]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10919</link>
			<pubDate>Thu, 09 Jul 2026 19:45:40 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=309">Manuela</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10919</guid>
			<description><![CDATA[Liebe Forum-Teilnehmer,<br />
<br />
gibt es hier jemanden, der sich mit Dropshipping auskennt?<br />
<br />
Sind Umsätze bei diesem Modell via EU-OSS oder IOSS zu melden?<br />
Österr. Unternehmer verkauft via Plattform (ansässig im EU-Raum) Waren an Endverbraucher.<br />
Die Waren selbst bezieht der österr. Unternehmer über Aliexpress und lässt sie direkt an die Endverbraucher schicken. Die Waren kommen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Nicht-EU-Ländern (ziemlich wahrscheinlich aus China). <br />
<br />
Kommt es hier nicht zu einer Doppelmeldung?<br />
Aliexpress wird die Umsätze vermutlich via IOSS im Empfängerland melden.<br />
Der österreichische Unternehmer meldet seine Umsätze ebenfalls im Empfängerland.<br />
Irgendwie kommt mir das komisch vor oder habe ich da einen Knopf im Kopf?<br />
<br />
Und wie hat die umsatzsteuerliche Behandlung zu erfolgen?<br />
Aliexpress stellt die Rechnungen brutto aus, mit dem Hinweis über die Höhe der enthaltenen Umsatzsteuer (richtet sich nach dem USt-Satz im Empfängerland - also beim Endverbraucher).<br />
Der österr. Unternehmer stellt die Rechnungen an den Endverbraucher mit der USt des Empfängerlandes aus.<br />
Der Endverbraucher zahlt an den österr. Unternehmer.<br />
Der österr. Unternehmer zahlt an Aliexpress.<br />
Kann sich der österr. Unternehmer die bezahlte Umsatzsteuer zurückholen? Wenn ja, wie? Über die Vorsteuererstattung oder muss sich der österr. Unternehmer überhaupt in allen Ländern, in denen er Endverbraucher beliefern lässt, umsatzsteuerlich registrieren?<br />
<br />
Ich wäre dankbar, wenn mir hier jemand Auskunft für die buchhalterische Umsetzung geben kann. Auch über Literaturempfehlungen wäre ich dankbar.<br />
<br />
lG, Manuela]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebe Forum-Teilnehmer,<br />
<br />
gibt es hier jemanden, der sich mit Dropshipping auskennt?<br />
<br />
Sind Umsätze bei diesem Modell via EU-OSS oder IOSS zu melden?<br />
Österr. Unternehmer verkauft via Plattform (ansässig im EU-Raum) Waren an Endverbraucher.<br />
Die Waren selbst bezieht der österr. Unternehmer über Aliexpress und lässt sie direkt an die Endverbraucher schicken. Die Waren kommen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Nicht-EU-Ländern (ziemlich wahrscheinlich aus China). <br />
<br />
Kommt es hier nicht zu einer Doppelmeldung?<br />
Aliexpress wird die Umsätze vermutlich via IOSS im Empfängerland melden.<br />
Der österreichische Unternehmer meldet seine Umsätze ebenfalls im Empfängerland.<br />
Irgendwie kommt mir das komisch vor oder habe ich da einen Knopf im Kopf?<br />
<br />
Und wie hat die umsatzsteuerliche Behandlung zu erfolgen?<br />
Aliexpress stellt die Rechnungen brutto aus, mit dem Hinweis über die Höhe der enthaltenen Umsatzsteuer (richtet sich nach dem USt-Satz im Empfängerland - also beim Endverbraucher).<br />
Der österr. Unternehmer stellt die Rechnungen an den Endverbraucher mit der USt des Empfängerlandes aus.<br />
Der Endverbraucher zahlt an den österr. Unternehmer.<br />
Der österr. Unternehmer zahlt an Aliexpress.<br />
Kann sich der österr. Unternehmer die bezahlte Umsatzsteuer zurückholen? Wenn ja, wie? Über die Vorsteuererstattung oder muss sich der österr. Unternehmer überhaupt in allen Ländern, in denen er Endverbraucher beliefern lässt, umsatzsteuerlich registrieren?<br />
<br />
Ich wäre dankbar, wenn mir hier jemand Auskunft für die buchhalterische Umsetzung geben kann. Auch über Literaturempfehlungen wäre ich dankbar.<br />
<br />
lG, Manuela]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA["Fragliche" E Mail im Zuge einer BP]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10907</link>
			<pubDate>Tue, 30 Jun 2026 12:47:43 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1164">PELA</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10907</guid>
			<description><![CDATA[Sehr geehrtes Forum,<br />
<br />
seit 9/25 gibt es eine BP bei meinen Klienten, einer GmbH ( Bau). Der Prüfungsauftrag lautet: Voraussichtlicher Prüfungszeitraum 2019-2014, Ust_NZR 1-6/25.<br />
Wir haben natürlich alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, eine Bekanntgabe über die Erweiterung des Prüfungszeitraumes gibt es nicht. Ich wollte Heute die Erklärungen einreichen (Frist bis 30.06), das Ergebnis der BP wird meines Wissens nach erst im Jahr der Prüfungsbescheide buchhalterisch erfasst.<br />
<br />
Heute habe ich folgende E Mail der Prüferin erhalten und möchte gerne wissen ob das eine mit dem anderen zu tun hat, und es für meine Klientin einen Nachteil hat auf die Bitte der Prüferin einzugehen!? Danke vorab!<br />
<br />
Sehr geehrte Frau <br />
 <br />
Ich darf Sie bitten, die Jahreserklärungen für 2025 <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">NOCH NICHT</span> einzureichen. <br />
Die BP ist im Endstadion = ich brauche aber noch ein paar Wochen. <br />
 <br />
Wenn Sie jetzt die Erklärungen für das Jahr 2025 heute einreichen würden, verkompliziert dies das Prüfverfahren erheblich, da ich den Prüfungszeitraum mit einem neuen Prüfungsauftrag auf das gesamte Jahr 2025 ausdehnen müsste. <br />
Was wiederum zur Folge hätte, dass ich mir sämtliche Belege ab 07/2025 durchschauen müsste, neuerliche Vorhalteverfahren zu laufen anfangen würden und die BP vermutlich erst mit Nov. od. Dez. 2026 abgeschlossen werden könnte. <br />
 <br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Ich würde Sie drum bitten, über FON einen Fristverlängerungsantrag bis längstens Ende September 2026 zu stellen (ich kann Ihnen die Frist leider nicht einfach so verlängern, dies geht leider nur mittels Antrag).</span><br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Als Begründung können Sie gerne auf die noch laufende Betriebsprüfung verweisen. </span><br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b"> </span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Sehr geehrtes Forum,<br />
<br />
seit 9/25 gibt es eine BP bei meinen Klienten, einer GmbH ( Bau). Der Prüfungsauftrag lautet: Voraussichtlicher Prüfungszeitraum 2019-2014, Ust_NZR 1-6/25.<br />
Wir haben natürlich alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, eine Bekanntgabe über die Erweiterung des Prüfungszeitraumes gibt es nicht. Ich wollte Heute die Erklärungen einreichen (Frist bis 30.06), das Ergebnis der BP wird meines Wissens nach erst im Jahr der Prüfungsbescheide buchhalterisch erfasst.<br />
<br />
Heute habe ich folgende E Mail der Prüferin erhalten und möchte gerne wissen ob das eine mit dem anderen zu tun hat, und es für meine Klientin einen Nachteil hat auf die Bitte der Prüferin einzugehen!? Danke vorab!<br />
<br />
Sehr geehrte Frau <br />
 <br />
Ich darf Sie bitten, die Jahreserklärungen für 2025 <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">NOCH NICHT</span> einzureichen. <br />
Die BP ist im Endstadion = ich brauche aber noch ein paar Wochen. <br />
 <br />
Wenn Sie jetzt die Erklärungen für das Jahr 2025 heute einreichen würden, verkompliziert dies das Prüfverfahren erheblich, da ich den Prüfungszeitraum mit einem neuen Prüfungsauftrag auf das gesamte Jahr 2025 ausdehnen müsste. <br />
Was wiederum zur Folge hätte, dass ich mir sämtliche Belege ab 07/2025 durchschauen müsste, neuerliche Vorhalteverfahren zu laufen anfangen würden und die BP vermutlich erst mit Nov. od. Dez. 2026 abgeschlossen werden könnte. <br />
 <br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Ich würde Sie drum bitten, über FON einen Fristverlängerungsantrag bis längstens Ende September 2026 zu stellen (ich kann Ihnen die Frist leider nicht einfach so verlängern, dies geht leider nur mittels Antrag).</span><br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Als Begründung können Sie gerne auf die noch laufende Betriebsprüfung verweisen. </span><br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b"> </span>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Einkommensteuererklärung 2025]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10895</link>
			<pubDate>Sun, 21 Jun 2026 13:43:07 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=313">Sandra Nindl</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10895</guid>
			<description><![CDATA[Liebe Kollegen!<br />
Ich habe von einem Klienten folgendes erhalten:<br />
<br />
Bei meiner Einkommensteuererklärung für 2025 bitte erfassen:<br />
Der Werbekostenüberschuss von € 2.000,04- aus der Erbengemeinschaft mit folgender StNr. .....l<br />
Sowie ein anteiliger Verlust aus der Grundstücksveräußerung gem. §30 Abs.7 EStG in der Höhe von .....<br />
<br />
Das hat alles mit dem Erbe zu tun.<br />
Kann mir da bitte jemand sagen welche Beilage ich da nehmen muss oder unter welche Kennzahl ich es in der Einkommensteuererklärung erfassen muss?<br />
Danke im Voraus für Eure Hilfe und noch einen schönen Sonntag.<br />
Sandra]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebe Kollegen!<br />
Ich habe von einem Klienten folgendes erhalten:<br />
<br />
Bei meiner Einkommensteuererklärung für 2025 bitte erfassen:<br />
Der Werbekostenüberschuss von € 2.000,04- aus der Erbengemeinschaft mit folgender StNr. .....l<br />
Sowie ein anteiliger Verlust aus der Grundstücksveräußerung gem. §30 Abs.7 EStG in der Höhe von .....<br />
<br />
Das hat alles mit dem Erbe zu tun.<br />
Kann mir da bitte jemand sagen welche Beilage ich da nehmen muss oder unter welche Kennzahl ich es in der Einkommensteuererklärung erfassen muss?<br />
Danke im Voraus für Eure Hilfe und noch einen schönen Sonntag.<br />
Sandra]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[AliExpress]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10690</link>
			<pubDate>Thu, 21 May 2026 10:04:46 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=53475">Alexandra A.</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10690</guid>
			<description><![CDATA[Liebes Forum,<br />
folgende Frage zu einer Lieferung durch AliExpress: Verbucht ihr bei einer Lieferung aus China aufgrund des Beleges z. B. Summary € 91,30 (15,22 Vat included), die Steuer als EUST? Wo habt ihr dabei den Nachweis, dass die Steuer abgeführt wurde und der Abzug dem Unternehmer zusteht? Rechnung liegt keine vor.<br />
Danke!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebes Forum,<br />
folgende Frage zu einer Lieferung durch AliExpress: Verbucht ihr bei einer Lieferung aus China aufgrund des Beleges z. B. Summary € 91,30 (15,22 Vat included), die Steuer als EUST? Wo habt ihr dabei den Nachweis, dass die Steuer abgeführt wurde und der Abzug dem Unternehmer zusteht? Rechnung liegt keine vor.<br />
Danke!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Reverse Charge?]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10678</link>
			<pubDate>Tue, 19 May 2026 13:39:22 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=309">Manuela</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10678</guid>
			<description><![CDATA[Liebe Forums-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer,<br />
ein österreichischer DJ erbringt seine Leistung in Österreich für ein spanisches Unternehmen mit UID-Nummer. <br />
Ist die Rechnung des DJ mit 20 % Umsatzsteuer oder mit RC auszustellen?<br />
Herzlichen Dank und lG, Manuela]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebe Forums-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer,<br />
ein österreichischer DJ erbringt seine Leistung in Österreich für ein spanisches Unternehmen mit UID-Nummer. <br />
Ist die Rechnung des DJ mit 20 % Umsatzsteuer oder mit RC auszustellen?<br />
Herzlichen Dank und lG, Manuela]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Schenkung von GmbH Anteilen - Grundstücke im BV]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10666</link>
			<pubDate>Sun, 17 May 2026 15:57:34 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1164">PELA</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10666</guid>
			<description><![CDATA[Hallo BÖB Forum!<br />
<br />
Damit im obigen Fall keine Grunderwerbssteuer anfällt, sollten nur 90% der Anteile verschenkt werden an den Sohn, wenn der Vater bis dato 100% Anteile hat.<br />
Wie sieht es aber aus wenn der Sohn bis dato 49% der Anteile hält, und der Vater 51% und diese nun verschenken möchte. Kann auch in diesem Fall 10% der Anteile beim Vater bleiben um die Grunderwerbssteuer zu umgehen, und  nur 41% Anteile dem Sohn geschenkt werden? <br />
Danke!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo BÖB Forum!<br />
<br />
Damit im obigen Fall keine Grunderwerbssteuer anfällt, sollten nur 90% der Anteile verschenkt werden an den Sohn, wenn der Vater bis dato 100% Anteile hat.<br />
Wie sieht es aber aus wenn der Sohn bis dato 49% der Anteile hält, und der Vater 51% und diese nun verschenken möchte. Kann auch in diesem Fall 10% der Anteile beim Vater bleiben um die Grunderwerbssteuer zu umgehen, und  nur 41% Anteile dem Sohn geschenkt werden? <br />
Danke!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Tod eines Unternehmers]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10437</link>
			<pubDate>Sun, 29 Mar 2026 15:30:15 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1441">werner.klug@wek-consulting.at</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10437</guid>
			<description><![CDATA[Was ist bei Tod eines Unternehmers zu beachten ?<br />
<br />
Müssen USt-Voranmeldungen weiter übermittelt werden ?<br />
Betrieb wird durch Erben nicht weitergeführt !<br />
<br />
Muss Einantwortungsurkunde abgewartet werden ?<br />
<br />
Eine Checkliste wäre ideal !]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Was ist bei Tod eines Unternehmers zu beachten ?<br />
<br />
Müssen USt-Voranmeldungen weiter übermittelt werden ?<br />
Betrieb wird durch Erben nicht weitergeführt !<br />
<br />
Muss Einantwortungsurkunde abgewartet werden ?<br />
<br />
Eine Checkliste wäre ideal !]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Überschusseinspeisung des Stroms einer PV-Anlage - pauschalierter Landwirt]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10416</link>
			<pubDate>Thu, 26 Mar 2026 18:55:27 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=596">Barbara1980</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10416</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
ich hätte eine Frage zur Überschusseinspeisung von Strom aus einer PV-Anlage bei pauschalierten Landwirten und hoffe, dass jemand von euch bereits praktische Erfahrungen damit gemacht hat, welche Richtlinien und Grenzen hier zu beachten sind?<br />
<br />
Es handelt sich um einen pauschalierten Landwirt mit einem Einheitswert unter 5.000 Euro, der eine Photovoltaikanlage in betrieb nimmt und den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen möchte.<br />
<br />
Vielen Dank im Voraus für eure Infos.<br />
Schöne Grüße<br />
Barbara]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
ich hätte eine Frage zur Überschusseinspeisung von Strom aus einer PV-Anlage bei pauschalierten Landwirten und hoffe, dass jemand von euch bereits praktische Erfahrungen damit gemacht hat, welche Richtlinien und Grenzen hier zu beachten sind?<br />
<br />
Es handelt sich um einen pauschalierten Landwirt mit einem Einheitswert unter 5.000 Euro, der eine Photovoltaikanlage in betrieb nimmt und den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen möchte.<br />
<br />
Vielen Dank im Voraus für eure Infos.<br />
Schöne Grüße<br />
Barbara]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[PKW Veräußerung Gutschriftsverfahren]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10395</link>
			<pubDate>Tue, 24 Mar 2026 12:26:22 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=3549">Pepe</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10395</guid>
			<description><![CDATA[Hallo liebe Mitglieder,<br />
<br />
folgender Sachverhalt:<br />
<br />
Wir (Unternehmer) haben einen gebrauchten PKW veräußert, bei dessen Anschaffung damals kein Vorsteuerabzug möglich war. Der Käufer (Autohaus-Unternehmer) hat die Abrechnung im Gutschriftsverfahren vorgenommen und dabei eine Gutschrift mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt.<br />
<br />
Unsererseits wurde darauf hingewiesen, dass der Verkauf aufgrund des fehlenden Vorsteuerabzugs steuerfrei zu behandeln ist und daher kein Umsatzsteuerausweis erfolgen sollte. Eine Korrektur der Gutschrift wurde jedoch abgelehnt.<br />
<br />
Daher stellen sich für uns folgende Fragen:<ul class="mycode_list"><li>Ist es ungeachtet des Gutschriftsverfahrens zulässig, keine Umsatzsteuer abzuführen, da beim ursprünglichen Erwerb kein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde?<br />
</li>
<li>Oder ist in diesem Fall aufgrund des ausgewiesenen Steuerbetrags in der Gutschrift dennoch von einer Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG auszugehen?<br />
</li>
</ul>
<br />
Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen.  <img src="https://org.boeb.at/forum/images/smilies/smile.png" alt="Smile" title="Smile" class="smilie smilie_1" /><br />
<br />
Liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo liebe Mitglieder,<br />
<br />
folgender Sachverhalt:<br />
<br />
Wir (Unternehmer) haben einen gebrauchten PKW veräußert, bei dessen Anschaffung damals kein Vorsteuerabzug möglich war. Der Käufer (Autohaus-Unternehmer) hat die Abrechnung im Gutschriftsverfahren vorgenommen und dabei eine Gutschrift mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt.<br />
<br />
Unsererseits wurde darauf hingewiesen, dass der Verkauf aufgrund des fehlenden Vorsteuerabzugs steuerfrei zu behandeln ist und daher kein Umsatzsteuerausweis erfolgen sollte. Eine Korrektur der Gutschrift wurde jedoch abgelehnt.<br />
<br />
Daher stellen sich für uns folgende Fragen:<ul class="mycode_list"><li>Ist es ungeachtet des Gutschriftsverfahrens zulässig, keine Umsatzsteuer abzuführen, da beim ursprünglichen Erwerb kein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde?<br />
</li>
<li>Oder ist in diesem Fall aufgrund des ausgewiesenen Steuerbetrags in der Gutschrift dennoch von einer Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG auszugehen?<br />
</li>
</ul>
<br />
Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen.  <img src="https://org.boeb.at/forum/images/smilies/smile.png" alt="Smile" title="Smile" class="smilie smilie_1" /><br />
<br />
Liebe Grüße]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Ust - Regelbesteuerung]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10374</link>
			<pubDate>Mon, 23 Mar 2026 16:57:24 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=54306">fritz.bohatschek@aon.at</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10374</guid>
			<description><![CDATA[Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
<br />
Ich habe einen Landwirt, der in der Umsatzsteuer pauschaliert ist. Dieser Landwirt macht nebenbei Beratungsleistungen, die er als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit außerhalb der Land- und Forstwirtschaft erklärt. Der Höhe nach wäre er Kleinunternehmer. Er möchte nur mit dieser Tätigkeit in der Umsatzsteuer auf die Regelbesteuerung optieren, da er nur vorsteuerabzugsberechtigte Firmen als Kunden hat. <br />
Wenn er beim Finanzamt die Option auf die Regelbesteuerung einbringt, ist diese nur gültig für die Tätigkeit als Berater? Kann der er gleichzeitig als Landwirt Ust pauschaliert bleiben, oder gilt die Option für all seine Betriebe also auch für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft?<br />
<br />
Danke für eure Meinung.<br />
<br />
Gruß<br />
Fritz]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
<br />
Ich habe einen Landwirt, der in der Umsatzsteuer pauschaliert ist. Dieser Landwirt macht nebenbei Beratungsleistungen, die er als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit außerhalb der Land- und Forstwirtschaft erklärt. Der Höhe nach wäre er Kleinunternehmer. Er möchte nur mit dieser Tätigkeit in der Umsatzsteuer auf die Regelbesteuerung optieren, da er nur vorsteuerabzugsberechtigte Firmen als Kunden hat. <br />
Wenn er beim Finanzamt die Option auf die Regelbesteuerung einbringt, ist diese nur gültig für die Tätigkeit als Berater? Kann der er gleichzeitig als Landwirt Ust pauschaliert bleiben, oder gilt die Option für all seine Betriebe also auch für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft?<br />
<br />
Danke für eure Meinung.<br />
<br />
Gruß<br />
Fritz]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Aufgabegewinn - KU Pauschalierung - Vst Basispauschalierung]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10326</link>
			<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 13:41:26 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1164">PELA</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10326</guid>
			<description><![CDATA[Liebes Forum,<br />
<br />
wenn ich es richtig verstanden habe kann die KU Pauschalierung ( Umsatz unter 55.000,-- jedoch Regelbesteuerung) für den laufenden Gewinn im Aufgabejahr des Betriebes ( kein Verkauf, keine Schenkung) die KU Pauschalierung herangezogen werden, sowie die Vst Basispauschalierung. Der Aufgabegewinn muss aber extra in der Steuererklärung erfasst werden unter Berücksichtigung des Freibetrages.<br />
Danke vorab für Ihre Rückmeldung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebes Forum,<br />
<br />
wenn ich es richtig verstanden habe kann die KU Pauschalierung ( Umsatz unter 55.000,-- jedoch Regelbesteuerung) für den laufenden Gewinn im Aufgabejahr des Betriebes ( kein Verkauf, keine Schenkung) die KU Pauschalierung herangezogen werden, sowie die Vst Basispauschalierung. Der Aufgabegewinn muss aber extra in der Steuererklärung erfasst werden unter Berücksichtigung des Freibetrages.<br />
Danke vorab für Ihre Rückmeldung!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Leasing Aktivposten bei E-Auto - BÖB Journal 90 - 2022 - Wert unklar]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10185</link>
			<pubDate>Mon, 02 Mar 2026 12:55:27 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=627">Mario B.</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10185</guid>
			<description><![CDATA[Grüß euch,<br />
<br />
ich habe mir vorhin das BÖB Journal 90 - 2022, konkret den Artikel "Leasing Aktivposten bei Elektro-PKW", angesehen und kann einen Wert nicht nachvollziehen.<br />
<br />
Ich bezweifle, dass ich, aus urheberrechtlichen Gründen, einen Screenshot posten darf, weshalb ich es hier verschriftliche. Alle die einen Zugang zu den BÖB Journalen haben, können auch online nachlesen.<br />
<br />
Die Gegebenheiten:<br />
<br />
E-Auto Anschaffungskosten: EUR 60.000,- brutto<br />
Leasingdauer: 60 Monate<br />
Anzahlung am Beginn des Leasingvertrages: EUR 5.000,- brutto<br />
<br />
Der anteilige Vorsteuerabzug entspricht 66,67% (EUR 50.000,- netto im Verhältnis zu EUR 33.333,33 (Angemessenheitsgrenze netto).<br />
<br />
Nun muss man ja die An-/Vorauszahlung auf die Leasingdauer verteilen. <br />
<br />
Im Beispiel wird folgendes erklärkt: <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">" Aus der Anzahlung steht ein anteiliger Vorsteuerabzug in Höhe von EUR 555,58 zu (66,67% von EUR 833,33). Die Netto-Anzahlung in Höhe von EUR 4.487,17 ist auf die Laufzeit von 5 Jahren zu verteilen (= EUR 897,43) ..."</span><br />
<br />
Kann mir bitte wer erklären wie man auf die EUR 4.487,17 kommt.<br />
<br />
Bei einer Anzahlung von EUR 5.000,- brutto ist man bei EUR 4.166,67 netto und EUR 833,33 Vorsteuer. Hiervon können EUR 555,58 (66,67%) tatsächlich als Vorsteuer geltend gemacht werden, das ist für mich nachvollziehbar. Ich hätte jetzt aber gesagt, dass die oben beschriebene Netto-Anzahlung nicht EUR 4.487,17, sondern EUR 4.494,42 (EUR 4.166,67 + (EUR 833,33 - EUR 555,58)) ist.<br />
<br />
Danke &amp; Liebe Grüße<br />
Mario]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Grüß euch,<br />
<br />
ich habe mir vorhin das BÖB Journal 90 - 2022, konkret den Artikel "Leasing Aktivposten bei Elektro-PKW", angesehen und kann einen Wert nicht nachvollziehen.<br />
<br />
Ich bezweifle, dass ich, aus urheberrechtlichen Gründen, einen Screenshot posten darf, weshalb ich es hier verschriftliche. Alle die einen Zugang zu den BÖB Journalen haben, können auch online nachlesen.<br />
<br />
Die Gegebenheiten:<br />
<br />
E-Auto Anschaffungskosten: EUR 60.000,- brutto<br />
Leasingdauer: 60 Monate<br />
Anzahlung am Beginn des Leasingvertrages: EUR 5.000,- brutto<br />
<br />
Der anteilige Vorsteuerabzug entspricht 66,67% (EUR 50.000,- netto im Verhältnis zu EUR 33.333,33 (Angemessenheitsgrenze netto).<br />
<br />
Nun muss man ja die An-/Vorauszahlung auf die Leasingdauer verteilen. <br />
<br />
Im Beispiel wird folgendes erklärkt: <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">" Aus der Anzahlung steht ein anteiliger Vorsteuerabzug in Höhe von EUR 555,58 zu (66,67% von EUR 833,33). Die Netto-Anzahlung in Höhe von EUR 4.487,17 ist auf die Laufzeit von 5 Jahren zu verteilen (= EUR 897,43) ..."</span><br />
<br />
Kann mir bitte wer erklären wie man auf die EUR 4.487,17 kommt.<br />
<br />
Bei einer Anzahlung von EUR 5.000,- brutto ist man bei EUR 4.166,67 netto und EUR 833,33 Vorsteuer. Hiervon können EUR 555,58 (66,67%) tatsächlich als Vorsteuer geltend gemacht werden, das ist für mich nachvollziehbar. Ich hätte jetzt aber gesagt, dass die oben beschriebene Netto-Anzahlung nicht EUR 4.487,17, sondern EUR 4.494,42 (EUR 4.166,67 + (EUR 833,33 - EUR 555,58)) ist.<br />
<br />
Danke &amp; Liebe Grüße<br />
Mario]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Umsatzgrenze 700.000]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10179</link>
			<pubDate>Thu, 26 Feb 2026 16:31:31 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=54186">Eipe</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10179</guid>
			<description><![CDATA[Wie genau ergibt dich die Umsatzgrenze? Wird dieser lsut Einnahmen Ausgaben Rechnung ermittelt oder nach Lieferung und Leistung laut Umsatzsteuer Gesetz gem Paragraf 1 Absatz 1?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Wie genau ergibt dich die Umsatzgrenze? Wird dieser lsut Einnahmen Ausgaben Rechnung ermittelt oder nach Lieferung und Leistung laut Umsatzsteuer Gesetz gem Paragraf 1 Absatz 1?]]></content:encoded>
		</item>
	</channel>
</rss>