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		<title><![CDATA[Fachforum für Rechnungswesen - Steuern]]></title>
		<link>https://org.boeb.at/forum/</link>
		<description><![CDATA[Fachforum für Rechnungswesen - https://org.boeb.at/forum]]></description>
		<pubDate>Mon, 25 May 2026 04:02:18 +0000</pubDate>
		<generator>MyBB</generator>
		<item>
			<title><![CDATA[AliExpress]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10690</link>
			<pubDate>Thu, 21 May 2026 10:04:46 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=53475">Alexandra A.</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10690</guid>
			<description><![CDATA[Liebes Forum,<br />
folgende Frage zu einer Lieferung durch AliExpress: Verbucht ihr bei einer Lieferung aus China aufgrund des Beleges z. B. Summary € 91,30 (15,22 Vat included), die Steuer als EUST? Wo habt ihr dabei den Nachweis, dass die Steuer abgeführt wurde und der Abzug dem Unternehmer zusteht? Rechnung liegt keine vor.<br />
Danke!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebes Forum,<br />
folgende Frage zu einer Lieferung durch AliExpress: Verbucht ihr bei einer Lieferung aus China aufgrund des Beleges z. B. Summary € 91,30 (15,22 Vat included), die Steuer als EUST? Wo habt ihr dabei den Nachweis, dass die Steuer abgeführt wurde und der Abzug dem Unternehmer zusteht? Rechnung liegt keine vor.<br />
Danke!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Reverse Charge?]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10678</link>
			<pubDate>Tue, 19 May 2026 13:39:22 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=309">Manuela</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10678</guid>
			<description><![CDATA[Liebe Forums-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer,<br />
ein österreichischer DJ erbringt seine Leistung in Österreich für ein spanisches Unternehmen mit UID-Nummer. <br />
Ist die Rechnung des DJ mit 20 % Umsatzsteuer oder mit RC auszustellen?<br />
Herzlichen Dank und lG, Manuela]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebe Forums-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer,<br />
ein österreichischer DJ erbringt seine Leistung in Österreich für ein spanisches Unternehmen mit UID-Nummer. <br />
Ist die Rechnung des DJ mit 20 % Umsatzsteuer oder mit RC auszustellen?<br />
Herzlichen Dank und lG, Manuela]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Schenkung von GmbH Anteilen - Grundstücke im BV]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10666</link>
			<pubDate>Sun, 17 May 2026 15:57:34 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1164">PELA</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10666</guid>
			<description><![CDATA[Hallo BÖB Forum!<br />
<br />
Damit im obigen Fall keine Grunderwerbssteuer anfällt, sollten nur 90% der Anteile verschenkt werden an den Sohn, wenn der Vater bis dato 100% Anteile hat.<br />
Wie sieht es aber aus wenn der Sohn bis dato 49% der Anteile hält, und der Vater 51% und diese nun verschenken möchte. Kann auch in diesem Fall 10% der Anteile beim Vater bleiben um die Grunderwerbssteuer zu umgehen, und  nur 41% Anteile dem Sohn geschenkt werden? <br />
Danke!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo BÖB Forum!<br />
<br />
Damit im obigen Fall keine Grunderwerbssteuer anfällt, sollten nur 90% der Anteile verschenkt werden an den Sohn, wenn der Vater bis dato 100% Anteile hat.<br />
Wie sieht es aber aus wenn der Sohn bis dato 49% der Anteile hält, und der Vater 51% und diese nun verschenken möchte. Kann auch in diesem Fall 10% der Anteile beim Vater bleiben um die Grunderwerbssteuer zu umgehen, und  nur 41% Anteile dem Sohn geschenkt werden? <br />
Danke!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Tod eines Unternehmers]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10437</link>
			<pubDate>Sun, 29 Mar 2026 15:30:15 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1441">werner.klug@wek-consulting.at</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10437</guid>
			<description><![CDATA[Was ist bei Tod eines Unternehmers zu beachten ?<br />
<br />
Müssen USt-Voranmeldungen weiter übermittelt werden ?<br />
Betrieb wird durch Erben nicht weitergeführt !<br />
<br />
Muss Einantwortungsurkunde abgewartet werden ?<br />
<br />
Eine Checkliste wäre ideal !]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Was ist bei Tod eines Unternehmers zu beachten ?<br />
<br />
Müssen USt-Voranmeldungen weiter übermittelt werden ?<br />
Betrieb wird durch Erben nicht weitergeführt !<br />
<br />
Muss Einantwortungsurkunde abgewartet werden ?<br />
<br />
Eine Checkliste wäre ideal !]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Überschusseinspeisung des Stroms einer PV-Anlage - pauschalierter Landwirt]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10416</link>
			<pubDate>Thu, 26 Mar 2026 18:55:27 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=596">Barbara1980</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10416</guid>
			<description><![CDATA[Hallo,<br />
ich hätte eine Frage zur Überschusseinspeisung von Strom aus einer PV-Anlage bei pauschalierten Landwirten und hoffe, dass jemand von euch bereits praktische Erfahrungen damit gemacht hat, welche Richtlinien und Grenzen hier zu beachten sind?<br />
<br />
Es handelt sich um einen pauschalierten Landwirt mit einem Einheitswert unter 5.000 Euro, der eine Photovoltaikanlage in betrieb nimmt und den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen möchte.<br />
<br />
Vielen Dank im Voraus für eure Infos.<br />
Schöne Grüße<br />
Barbara]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo,<br />
ich hätte eine Frage zur Überschusseinspeisung von Strom aus einer PV-Anlage bei pauschalierten Landwirten und hoffe, dass jemand von euch bereits praktische Erfahrungen damit gemacht hat, welche Richtlinien und Grenzen hier zu beachten sind?<br />
<br />
Es handelt sich um einen pauschalierten Landwirt mit einem Einheitswert unter 5.000 Euro, der eine Photovoltaikanlage in betrieb nimmt und den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen möchte.<br />
<br />
Vielen Dank im Voraus für eure Infos.<br />
Schöne Grüße<br />
Barbara]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[PKW Veräußerung Gutschriftsverfahren]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10395</link>
			<pubDate>Tue, 24 Mar 2026 12:26:22 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=3549">Pepe</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10395</guid>
			<description><![CDATA[Hallo liebe Mitglieder,<br />
<br />
folgender Sachverhalt:<br />
<br />
Wir (Unternehmer) haben einen gebrauchten PKW veräußert, bei dessen Anschaffung damals kein Vorsteuerabzug möglich war. Der Käufer (Autohaus-Unternehmer) hat die Abrechnung im Gutschriftsverfahren vorgenommen und dabei eine Gutschrift mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt.<br />
<br />
Unsererseits wurde darauf hingewiesen, dass der Verkauf aufgrund des fehlenden Vorsteuerabzugs steuerfrei zu behandeln ist und daher kein Umsatzsteuerausweis erfolgen sollte. Eine Korrektur der Gutschrift wurde jedoch abgelehnt.<br />
<br />
Daher stellen sich für uns folgende Fragen:<ul class="mycode_list"><li>Ist es ungeachtet des Gutschriftsverfahrens zulässig, keine Umsatzsteuer abzuführen, da beim ursprünglichen Erwerb kein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde?<br />
</li>
<li>Oder ist in diesem Fall aufgrund des ausgewiesenen Steuerbetrags in der Gutschrift dennoch von einer Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG auszugehen?<br />
</li>
</ul>
<br />
Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen.  <img src="https://org.boeb.at/forum/images/smilies/smile.png" alt="Smile" title="Smile" class="smilie smilie_1" /><br />
<br />
Liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo liebe Mitglieder,<br />
<br />
folgender Sachverhalt:<br />
<br />
Wir (Unternehmer) haben einen gebrauchten PKW veräußert, bei dessen Anschaffung damals kein Vorsteuerabzug möglich war. Der Käufer (Autohaus-Unternehmer) hat die Abrechnung im Gutschriftsverfahren vorgenommen und dabei eine Gutschrift mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt.<br />
<br />
Unsererseits wurde darauf hingewiesen, dass der Verkauf aufgrund des fehlenden Vorsteuerabzugs steuerfrei zu behandeln ist und daher kein Umsatzsteuerausweis erfolgen sollte. Eine Korrektur der Gutschrift wurde jedoch abgelehnt.<br />
<br />
Daher stellen sich für uns folgende Fragen:<ul class="mycode_list"><li>Ist es ungeachtet des Gutschriftsverfahrens zulässig, keine Umsatzsteuer abzuführen, da beim ursprünglichen Erwerb kein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde?<br />
</li>
<li>Oder ist in diesem Fall aufgrund des ausgewiesenen Steuerbetrags in der Gutschrift dennoch von einer Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG auszugehen?<br />
</li>
</ul>
<br />
Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen.  <img src="https://org.boeb.at/forum/images/smilies/smile.png" alt="Smile" title="Smile" class="smilie smilie_1" /><br />
<br />
Liebe Grüße]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Ust - Regelbesteuerung]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10374</link>
			<pubDate>Mon, 23 Mar 2026 16:57:24 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=54306">fritz.bohatschek@aon.at</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10374</guid>
			<description><![CDATA[Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
<br />
Ich habe einen Landwirt, der in der Umsatzsteuer pauschaliert ist. Dieser Landwirt macht nebenbei Beratungsleistungen, die er als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit außerhalb der Land- und Forstwirtschaft erklärt. Der Höhe nach wäre er Kleinunternehmer. Er möchte nur mit dieser Tätigkeit in der Umsatzsteuer auf die Regelbesteuerung optieren, da er nur vorsteuerabzugsberechtigte Firmen als Kunden hat. <br />
Wenn er beim Finanzamt die Option auf die Regelbesteuerung einbringt, ist diese nur gültig für die Tätigkeit als Berater? Kann der er gleichzeitig als Landwirt Ust pauschaliert bleiben, oder gilt die Option für all seine Betriebe also auch für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft?<br />
<br />
Danke für eure Meinung.<br />
<br />
Gruß<br />
Fritz]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
<br />
Ich habe einen Landwirt, der in der Umsatzsteuer pauschaliert ist. Dieser Landwirt macht nebenbei Beratungsleistungen, die er als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit außerhalb der Land- und Forstwirtschaft erklärt. Der Höhe nach wäre er Kleinunternehmer. Er möchte nur mit dieser Tätigkeit in der Umsatzsteuer auf die Regelbesteuerung optieren, da er nur vorsteuerabzugsberechtigte Firmen als Kunden hat. <br />
Wenn er beim Finanzamt die Option auf die Regelbesteuerung einbringt, ist diese nur gültig für die Tätigkeit als Berater? Kann der er gleichzeitig als Landwirt Ust pauschaliert bleiben, oder gilt die Option für all seine Betriebe also auch für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft?<br />
<br />
Danke für eure Meinung.<br />
<br />
Gruß<br />
Fritz]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Aufgabegewinn - KU Pauschalierung - Vst Basispauschalierung]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10326</link>
			<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 13:41:26 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1164">PELA</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10326</guid>
			<description><![CDATA[Liebes Forum,<br />
<br />
wenn ich es richtig verstanden habe kann die KU Pauschalierung ( Umsatz unter 55.000,-- jedoch Regelbesteuerung) für den laufenden Gewinn im Aufgabejahr des Betriebes ( kein Verkauf, keine Schenkung) die KU Pauschalierung herangezogen werden, sowie die Vst Basispauschalierung. Der Aufgabegewinn muss aber extra in der Steuererklärung erfasst werden unter Berücksichtigung des Freibetrages.<br />
Danke vorab für Ihre Rückmeldung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebes Forum,<br />
<br />
wenn ich es richtig verstanden habe kann die KU Pauschalierung ( Umsatz unter 55.000,-- jedoch Regelbesteuerung) für den laufenden Gewinn im Aufgabejahr des Betriebes ( kein Verkauf, keine Schenkung) die KU Pauschalierung herangezogen werden, sowie die Vst Basispauschalierung. Der Aufgabegewinn muss aber extra in der Steuererklärung erfasst werden unter Berücksichtigung des Freibetrages.<br />
Danke vorab für Ihre Rückmeldung!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Leasing Aktivposten bei E-Auto - BÖB Journal 90 - 2022 - Wert unklar]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10185</link>
			<pubDate>Mon, 02 Mar 2026 12:55:27 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=627">Mario B.</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10185</guid>
			<description><![CDATA[Grüß euch,<br />
<br />
ich habe mir vorhin das BÖB Journal 90 - 2022, konkret den Artikel "Leasing Aktivposten bei Elektro-PKW", angesehen und kann einen Wert nicht nachvollziehen.<br />
<br />
Ich bezweifle, dass ich, aus urheberrechtlichen Gründen, einen Screenshot posten darf, weshalb ich es hier verschriftliche. Alle die einen Zugang zu den BÖB Journalen haben, können auch online nachlesen.<br />
<br />
Die Gegebenheiten:<br />
<br />
E-Auto Anschaffungskosten: EUR 60.000,- brutto<br />
Leasingdauer: 60 Monate<br />
Anzahlung am Beginn des Leasingvertrages: EUR 5.000,- brutto<br />
<br />
Der anteilige Vorsteuerabzug entspricht 66,67% (EUR 50.000,- netto im Verhältnis zu EUR 33.333,33 (Angemessenheitsgrenze netto).<br />
<br />
Nun muss man ja die An-/Vorauszahlung auf die Leasingdauer verteilen. <br />
<br />
Im Beispiel wird folgendes erklärkt: <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">" Aus der Anzahlung steht ein anteiliger Vorsteuerabzug in Höhe von EUR 555,58 zu (66,67% von EUR 833,33). Die Netto-Anzahlung in Höhe von EUR 4.487,17 ist auf die Laufzeit von 5 Jahren zu verteilen (= EUR 897,43) ..."</span><br />
<br />
Kann mir bitte wer erklären wie man auf die EUR 4.487,17 kommt.<br />
<br />
Bei einer Anzahlung von EUR 5.000,- brutto ist man bei EUR 4.166,67 netto und EUR 833,33 Vorsteuer. Hiervon können EUR 555,58 (66,67%) tatsächlich als Vorsteuer geltend gemacht werden, das ist für mich nachvollziehbar. Ich hätte jetzt aber gesagt, dass die oben beschriebene Netto-Anzahlung nicht EUR 4.487,17, sondern EUR 4.494,42 (EUR 4.166,67 + (EUR 833,33 - EUR 555,58)) ist.<br />
<br />
Danke &amp; Liebe Grüße<br />
Mario]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Grüß euch,<br />
<br />
ich habe mir vorhin das BÖB Journal 90 - 2022, konkret den Artikel "Leasing Aktivposten bei Elektro-PKW", angesehen und kann einen Wert nicht nachvollziehen.<br />
<br />
Ich bezweifle, dass ich, aus urheberrechtlichen Gründen, einen Screenshot posten darf, weshalb ich es hier verschriftliche. Alle die einen Zugang zu den BÖB Journalen haben, können auch online nachlesen.<br />
<br />
Die Gegebenheiten:<br />
<br />
E-Auto Anschaffungskosten: EUR 60.000,- brutto<br />
Leasingdauer: 60 Monate<br />
Anzahlung am Beginn des Leasingvertrages: EUR 5.000,- brutto<br />
<br />
Der anteilige Vorsteuerabzug entspricht 66,67% (EUR 50.000,- netto im Verhältnis zu EUR 33.333,33 (Angemessenheitsgrenze netto).<br />
<br />
Nun muss man ja die An-/Vorauszahlung auf die Leasingdauer verteilen. <br />
<br />
Im Beispiel wird folgendes erklärkt: <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">" Aus der Anzahlung steht ein anteiliger Vorsteuerabzug in Höhe von EUR 555,58 zu (66,67% von EUR 833,33). Die Netto-Anzahlung in Höhe von EUR 4.487,17 ist auf die Laufzeit von 5 Jahren zu verteilen (= EUR 897,43) ..."</span><br />
<br />
Kann mir bitte wer erklären wie man auf die EUR 4.487,17 kommt.<br />
<br />
Bei einer Anzahlung von EUR 5.000,- brutto ist man bei EUR 4.166,67 netto und EUR 833,33 Vorsteuer. Hiervon können EUR 555,58 (66,67%) tatsächlich als Vorsteuer geltend gemacht werden, das ist für mich nachvollziehbar. Ich hätte jetzt aber gesagt, dass die oben beschriebene Netto-Anzahlung nicht EUR 4.487,17, sondern EUR 4.494,42 (EUR 4.166,67 + (EUR 833,33 - EUR 555,58)) ist.<br />
<br />
Danke &amp; Liebe Grüße<br />
Mario]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Umsatzgrenze 700.000]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10179</link>
			<pubDate>Thu, 26 Feb 2026 16:31:31 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=54186">Eipe</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10179</guid>
			<description><![CDATA[Wie genau ergibt dich die Umsatzgrenze? Wird dieser lsut Einnahmen Ausgaben Rechnung ermittelt oder nach Lieferung und Leistung laut Umsatzsteuer Gesetz gem Paragraf 1 Absatz 1?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Wie genau ergibt dich die Umsatzgrenze? Wird dieser lsut Einnahmen Ausgaben Rechnung ermittelt oder nach Lieferung und Leistung laut Umsatzsteuer Gesetz gem Paragraf 1 Absatz 1?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Vorlageantrag]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10176</link>
			<pubDate>Thu, 26 Feb 2026 06:26:07 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=309">Manuela</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10176</guid>
			<description><![CDATA[Liebe Forums-Teilnehmer,<br />
hat jemand hier Erfahrungen mit einem Vorlageantrag?<br />
Wie läuft das üblicherweise nach Einbringung eines Vorlageantrages ab? Entscheidet da das Verwaltungsgericht nur aufgrund der Unterlagen, die bereits vorhanden sind oder kann es sein, dass auch weitere Unterlagen gefordert werden bzw. es zu Anhörungen der Steuerpflichtigen kommt?<br />
Kann ein Vorlageantrag wieder zurückgezogen werden, wenn der Aufwand der sich daraus ergeben würde (Beibringung weiterer Unterlagen, Anhörung, etc.) dem Nutzen nicht entsprechen würde?<br />
Es geht um bereits in 2 vergangenen Jahren gewährte Absetzbeträge, die im aktuellen Veranlagungsjahr nicht mehr zustehen sollen.<br />
Sollte das Verwaltungsgericht feststellen, dass der Absetzbetrag tatsächlich nicht zusteht, können dann die bereits gewährten Absetzbeträge der beiden Jahre davor vom Finanzamt zurückgefordert werden?<br />
Herzlichen Dank im Voraus!<br />
lG, Manuela]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebe Forums-Teilnehmer,<br />
hat jemand hier Erfahrungen mit einem Vorlageantrag?<br />
Wie läuft das üblicherweise nach Einbringung eines Vorlageantrages ab? Entscheidet da das Verwaltungsgericht nur aufgrund der Unterlagen, die bereits vorhanden sind oder kann es sein, dass auch weitere Unterlagen gefordert werden bzw. es zu Anhörungen der Steuerpflichtigen kommt?<br />
Kann ein Vorlageantrag wieder zurückgezogen werden, wenn der Aufwand der sich daraus ergeben würde (Beibringung weiterer Unterlagen, Anhörung, etc.) dem Nutzen nicht entsprechen würde?<br />
Es geht um bereits in 2 vergangenen Jahren gewährte Absetzbeträge, die im aktuellen Veranlagungsjahr nicht mehr zustehen sollen.<br />
Sollte das Verwaltungsgericht feststellen, dass der Absetzbetrag tatsächlich nicht zusteht, können dann die bereits gewährten Absetzbeträge der beiden Jahre davor vom Finanzamt zurückgefordert werden?<br />
Herzlichen Dank im Voraus!<br />
lG, Manuela]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Arbeitsplatzpauschale (APP)]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10062</link>
			<pubDate>Tue, 10 Feb 2026 07:56:03 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=15">Silvia</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10062</guid>
			<description><![CDATA[Eine Therapeutin ist unselbstständig tätig (ca. 25 Wochenstunden) und auch selbstständig tätig.<br />
Für Ihre selbstständige Tätigkeit mietet sie für einen Tag in der Woche einen Therapieraum. Sämtliche Büroarbeiten bzw. auch Therapien macht sie in ihrer Wohnung.<br />
Kann sie nun das kleine APP geltend machen? Oder ist die Miete für den Therapieraum ein Ausschließungsgrund?<br />
<br />
Wie wäre das, wenn die unselbstständige Tätigkeit wegfallen würde?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Eine Therapeutin ist unselbstständig tätig (ca. 25 Wochenstunden) und auch selbstständig tätig.<br />
Für Ihre selbstständige Tätigkeit mietet sie für einen Tag in der Woche einen Therapieraum. Sämtliche Büroarbeiten bzw. auch Therapien macht sie in ihrer Wohnung.<br />
Kann sie nun das kleine APP geltend machen? Oder ist die Miete für den Therapieraum ein Ausschließungsgrund?<br />
<br />
Wie wäre das, wenn die unselbstständige Tätigkeit wegfallen würde?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[§8 EstG Sonderformen der Absetzung für Abnutzung]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10001</link>
			<pubDate>Mon, 02 Feb 2026 12:46:16 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1164">PELA</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=10001</guid>
			<description><![CDATA[Sehr geehrtes Forum,<br />
<br />
ich hadere mit der Entscheidung des STB meines Klienten ( ich mache nur die Buchhaltung). Grundfrage: Der obige § gilt für alle Einkunftsarten, egal ob V+V oder Gebäude im BV ( Gewerbebetrieb); somit gilt doch auch die RZ3155c ESt RL für alle Einkunftsarten und auch bei Einkünften aus V+V ( außerbetrieblich)<br />
ist es möglich eine Garage welche NICHT im Zusammenhang mit einer Wohnungsnutzung steht, sofort mit 2,5% abzuschreiben? <br />
Der STB meint im außerbetrieblichen Bereich sind es bei Gebäudeabschreibung immer 1,5%. Aber die 1,5% gelten an sich bei Nutzung zu Wohnzwecken?<br />
Danke für Ihre Rückmeldung!<br />
<br />
<span style="color: #000000;" class="mycode_color"><span style="font-family: 'Arial', sans-serif;" class="mycode_font">1)<span style="font-size: 1pt;" class="mycode_size"><span style="font-family: Times New Roman;" class="mycode_font">     </span></span></span></span><span style="color: #000000;" class="mycode_color"><span style="font-family: 'Arial', sans-serif;" class="mycode_font">RZ3155c EST RL </span></span><br />
<span style="color: #000000;" class="mycode_color"><span style="font-family: 'Arial', sans-serif;" class="mycode_font">Die Vermietung bzw. Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen (Garage oder Pkw-Abstellplatz) stellt hingegen dem Grunde nach keine Gebäudeüberlassung für Wohnzwecke dar. Daher unterliegt eine allenfalls mit einer Wohnung mitvermietete Garage nicht dem (einheitlichen) AfA-Satz von 1,5%. <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Hinsichtlich der Garage oder des PKW-Abstellplatzes ist daher stets der AfA-Satz von 2,5% anzuwenden</span></span></span><span style="font-weight: bold;" class="mycode_b"><span style="color: #000000;" class="mycode_color"><span style="font-size: 1pt;" class="mycode_size"><span style="font-family: 'Arial', sans-serif;" class="mycode_font">.</span></span></span></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Sehr geehrtes Forum,<br />
<br />
ich hadere mit der Entscheidung des STB meines Klienten ( ich mache nur die Buchhaltung). Grundfrage: Der obige § gilt für alle Einkunftsarten, egal ob V+V oder Gebäude im BV ( Gewerbebetrieb); somit gilt doch auch die RZ3155c ESt RL für alle Einkunftsarten und auch bei Einkünften aus V+V ( außerbetrieblich)<br />
ist es möglich eine Garage welche NICHT im Zusammenhang mit einer Wohnungsnutzung steht, sofort mit 2,5% abzuschreiben? <br />
Der STB meint im außerbetrieblichen Bereich sind es bei Gebäudeabschreibung immer 1,5%. Aber die 1,5% gelten an sich bei Nutzung zu Wohnzwecken?<br />
Danke für Ihre Rückmeldung!<br />
<br />
<span style="color: #000000;" class="mycode_color"><span style="font-family: 'Arial', sans-serif;" class="mycode_font">1)<span style="font-size: 1pt;" class="mycode_size"><span style="font-family: Times New Roman;" class="mycode_font">     </span></span></span></span><span style="color: #000000;" class="mycode_color"><span style="font-family: 'Arial', sans-serif;" class="mycode_font">RZ3155c EST RL </span></span><br />
<span style="color: #000000;" class="mycode_color"><span style="font-family: 'Arial', sans-serif;" class="mycode_font">Die Vermietung bzw. Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen (Garage oder Pkw-Abstellplatz) stellt hingegen dem Grunde nach keine Gebäudeüberlassung für Wohnzwecke dar. Daher unterliegt eine allenfalls mit einer Wohnung mitvermietete Garage nicht dem (einheitlichen) AfA-Satz von 1,5%. <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Hinsichtlich der Garage oder des PKW-Abstellplatzes ist daher stets der AfA-Satz von 2,5% anzuwenden</span></span></span><span style="font-weight: bold;" class="mycode_b"><span style="color: #000000;" class="mycode_color"><span style="font-size: 1pt;" class="mycode_size"><span style="font-family: 'Arial', sans-serif;" class="mycode_font">.</span></span></span></span>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Einkünfte aus V+V - Vermietung Garagen]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=9962</link>
			<pubDate>Wed, 28 Jan 2026 14:03:22 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=1164">PELA</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=9962</guid>
			<description><![CDATA[Liebes Forum,<br />
<br />
ein Klient vermietet unter Einkünfte aus V+V selbst gebaute Fertigteilgaragen. Diese stehen auf einem Grundstück, sind kein Teil eines Gebäudes.<br />
Meiner Meinung nach, bzw. auf Grund von Recherchen kann man eine Garage mit 2,5% abschreiben ( auch bei Einkünften aus V+V). Sind die Garagen aber KEIN Teil eines Gebäudes, sondern isoliert, dann ist auch eine AfA in der Höhe von 6,67% (15Jahre) möglich OHNE Gutachten.<br />
Wer hat schon Erfahrung damit?<br />
Danke im Voraus!!!!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Liebes Forum,<br />
<br />
ein Klient vermietet unter Einkünfte aus V+V selbst gebaute Fertigteilgaragen. Diese stehen auf einem Grundstück, sind kein Teil eines Gebäudes.<br />
Meiner Meinung nach, bzw. auf Grund von Recherchen kann man eine Garage mit 2,5% abschreiben ( auch bei Einkünften aus V+V). Sind die Garagen aber KEIN Teil eines Gebäudes, sondern isoliert, dann ist auch eine AfA in der Höhe von 6,67% (15Jahre) möglich OHNE Gutachten.<br />
Wer hat schon Erfahrung damit?<br />
Danke im Voraus!!!!]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH und Fahrtspesen]]></title>
			<link>https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=9845</link>
			<pubDate>Thu, 08 Jan 2026 15:14:15 +0000</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://org.boeb.at/forum/member.php?action=profile&uid=640">kladi</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://org.boeb.at/forum/showthread.php?tid=9845</guid>
			<description><![CDATA[Ausgangslage:<br />
<br />
 Der geschäftsführende Alleingesellschafter einer GmbH, der auch anderwärtig als Dienstnehmer beschäftigt ist (Gehaltshöhe ist ungef, die Höchstbemessungsgrundlage SV und er bezieht deshalb bei der GmbH keine GF-Entschädigung), sondern will nur einmal jährlich eine Gewinnausschüttung vornehmen.<br />
<br />
Frage:<br />
<br />
Bei seiner Tätigkeit als GF sind gelegentlich Reisekosten (Nächtigung, Re lautet auf GmbH), sowie Fahrtkosten mit seinem privaten PKW angefallen, die er in Form von km-Geld der GmbH verrechnen möchte. Unterliegen diese ausbezahlten km Gelder nun tatsächlich auch Lohnabgaben, wie DB,DZ, Komm.St.? Wenn ja, wie sind diese dann abzurechnen , bzw. zu melden. Kommen da auch die Freigrenzen, z.B. DB 1095,-, monatlich zum Tragen, bzw. zum Abzug?<br />
<br />
Danke im voraus für Ihre Antwort.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ausgangslage:<br />
<br />
 Der geschäftsführende Alleingesellschafter einer GmbH, der auch anderwärtig als Dienstnehmer beschäftigt ist (Gehaltshöhe ist ungef, die Höchstbemessungsgrundlage SV und er bezieht deshalb bei der GmbH keine GF-Entschädigung), sondern will nur einmal jährlich eine Gewinnausschüttung vornehmen.<br />
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Frage:<br />
<br />
Bei seiner Tätigkeit als GF sind gelegentlich Reisekosten (Nächtigung, Re lautet auf GmbH), sowie Fahrtkosten mit seinem privaten PKW angefallen, die er in Form von km-Geld der GmbH verrechnen möchte. Unterliegen diese ausbezahlten km Gelder nun tatsächlich auch Lohnabgaben, wie DB,DZ, Komm.St.? Wenn ja, wie sind diese dann abzurechnen , bzw. zu melden. Kommen da auch die Freigrenzen, z.B. DB 1095,-, monatlich zum Tragen, bzw. zum Abzug?<br />
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Danke im voraus für Ihre Antwort.]]></content:encoded>
		</item>
	</channel>
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