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Corona-Kurzarbeit/geringfügig Beschäftigte
#1
Hallo,
meine Klientin beschäftigt um die 20 DN, 5 davon sind geringfügig beschäftigt (10 WStd.). Können auch die gfg. Beschäftigten ins Kurzarbeiitsprogramm aufgenommen werden?
Danke.
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#2
Wir bekommen morgen die neue Kurzarbeitsrichtlinie.

Geringfügig Beschäftigte werden dabei nicht berücksichtigt sein.
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#3
Wie sieht es mit All-In Vereinbarungen aus, kommt es hier zu einem "Rausschälen" der Überstunden oder wird einfach um den %Satz gekürzt?
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