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Ich habe einen Klienten mit 2 TZ-Beschäftigten mit jeweils 24 Wochenstunden. Ist hier auch eine Kurzarbeit möglich?
Wieviel Wochenstunden sind hier 10% - 2,4 Studen oder 3,85 Stunden?
Danke und bleibt alle gesund.
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Kurzarbeit wäre auch hier möglich.
Im Durchschnitt des Kurzarbeitszeitraumes muss man mindestens auf eine Normalarbeitszeit von 10 % der vereinbarten Normalarbeitszeit kommen (in Ihrem Fall somit 2,4 Wochenstunden).
Es kann aber - wie erwähnt - über den Kurzarbeitszeitraum verteilt werden, sodass rechnerisch an einigen Wochen sogar die NAZ in Richtung NULL gehen kann, wenn an den übrigen Wochen wieder "aufgeholt" wird.
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21.03.2020, 16:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2020, 16:52 von Daniel.)
wie ist es mit den Pauschalsätzen pro Std bei Teilzeitbeschäftigten
ich habe zB eine Dienstnehmerin mit 28 Std pro Woche
Pauschalsatz pro Std * übliche Vollzeit / tatsächliche Wochenstd
also zb
Pauschalsatz laut Bruttoentgelt aus Exceltabelle liegt bei 10,46
10,46 mal 40 Std pro Woche / 28 Std pro Woche = Pauschalsatz von 14,94 für die Teilzeitbeschäftigung
in weiterer Folge mal der vorauassichtlichen Ausfallstunden - ergibt den Beihilfebetrag
danke
weiters
ich habe einen Dienstnehmer mit nur einer Teilzeitbeschäftigten
ist in der Einzelvereinbarung dann die Kürzung mit den Vollzeitstd anzugeben - also bei Punkt 1 Kurzarbeit und zb Option 3
oder mit der tatsächlichen Stunden der Teilzeitkraft - beschrieben ist es zwar am Beispiel einer Vollzeitkraft - aber hab ich in diesem Fall ja keine
also Vollzeit Beispiel und unten bei Punkt 3 Anzahl der Teilzeitbeschäftigten nehm ich an
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zu Frage 1 wird es heute oder morgen von mir noch Erläuterungen geben.
zu Frage 2 haben wir eine Anfrage beim AMS laufen.