10.01.2021, 20:30
Guten Abend,
der Vorsteuerabzug kann für den gesamten Veranlagungszeitraum in der Jahreserklärung geltend gemacht werden. Das ergibt sich aus § 20 Abs. 2 UStG und entspricht auch der Rechtsprechung.
Viele Grüße
der Vorsteuerabzug kann für den gesamten Veranlagungszeitraum in der Jahreserklärung geltend gemacht werden. Das ergibt sich aus § 20 Abs. 2 UStG und entspricht auch der Rechtsprechung.
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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