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Normale Version: Referenzmonatswert für die Kurzarbeitstabelle - Sachbezüge sind drinnen
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Referenzmonatswert für die Kurzarbeitstabelle - Sachbezüge sind drinnen

Die Frage, ob Sachbezüge beim Referenzwert für die Monatstabelle (Kurzarbeitunterstützung) herauszurechnen sind oder "drinnen" bleiben, vertritt die WKO die Ansicht, dass sie drinnen bleiben (also nicht herausgenommen werden), soweit sie auch grundsätzlich sv-pflichtig sind.
gilt das auch analog für die Trinkgeldpauschale?

Beste Grüße Robert
Es heißt "Entgelt nach § 49 ASVG". Das sind die Trinkgeldpauschalen dabei.