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Heimquarantäne als Folge einer Einreisebeschränkung – keine Rückerstattung des fortbezahlten Entgelts

VwGH Ra 2021/09/0175 vom 20. Oktober 2021
§ 32 Epidemiegesetz


Aus dem VwGH-Erkenntnis:

1. Musste eine Arbeitnehmerin aus Anlass einer Rückkehr von einem Urlaub – um einreisen zu dürfen – unterschreiben, dass sie sich „freiwillig“ in eine vierzehntägige Heimquarantäne zu begeben hatte (Einreisebeschränkung), so war dies nicht einer behördlich angeordneten Quarantäne gleichgestellt.

2. Das insoweit fortbezahlte Entgelt war somit nicht erstattungstauglich.