29.11.2021, 20:55
Heimquarantäne als Folge einer Einreisebeschränkung – keine Rückerstattung des fortbezahlten Entgelts
VwGH Ra 2021/09/0175 vom 20. Oktober 2021
§ 32 Epidemiegesetz
Aus dem VwGH-Erkenntnis:
1. Musste eine Arbeitnehmerin aus Anlass einer Rückkehr von einem Urlaub – um einreisen zu dürfen – unterschreiben, dass sie sich „freiwillig“ in eine vierzehntägige Heimquarantäne zu begeben hatte (Einreisebeschränkung), so war dies nicht einer behördlich angeordneten Quarantäne gleichgestellt.
2. Das insoweit fortbezahlte Entgelt war somit nicht erstattungstauglich.
VwGH Ra 2021/09/0175 vom 20. Oktober 2021
§ 32 Epidemiegesetz
Aus dem VwGH-Erkenntnis:
1. Musste eine Arbeitnehmerin aus Anlass einer Rückkehr von einem Urlaub – um einreisen zu dürfen – unterschreiben, dass sie sich „freiwillig“ in eine vierzehntägige Heimquarantäne zu begeben hatte (Einreisebeschränkung), so war dies nicht einer behördlich angeordneten Quarantäne gleichgestellt.
2. Das insoweit fortbezahlte Entgelt war somit nicht erstattungstauglich.