Fachforum für Rechnungswesen

Normale Version: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit in Tiroler Landarbeitsordnung als Rechtsanspruch gere
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit in Tiroler Landarbeitsordnung als Rechtsanspruch geregelt

Mit heutigem Tag dürfen Arbeitnehmer/innen, die der Tiroler Landarbeitsordnung unterliegen, erstmals auf Rechtsanspruchsbasis Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit antreten (also sogar noch früher als nach den Regelungen des AVRAG; dort ist dies erst ab 1.1.2020 möglich).

Zum Gesetzestext und zu den Materialien geht es hier:


https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/TI/2019/142/20191205