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Pflegekarenz und Pflegeteilzeit in Tiroler Landarbeitsordnung als Rechtsanspruch gere
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Pflegekarenz und Pflegeteilzeit in Tiroler Landarbeitsordnung als Rechtsanspruch geregelt

Mit heutigem Tag dürfen Arbeitnehmer/innen, die der Tiroler Landarbeitsordnung unterliegen, erstmals auf Rechtsanspruchsbasis Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit antreten (also sogar noch früher als nach den Regelungen des AVRAG; dort ist dies erst ab 1.1.2020 möglich).

Zum Gesetzestext und zu den Materialien geht es hier:


https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/TI/2019/142/20191205
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