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  Anhebung der einmaligen BUAG-Überbrückungsabgeltungen bei Pensionsantritten ab 1.1.20
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.10.2019, 18:35 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

[b]Anhebung der einmaligen BUAG-Überbrückungsabgeltungen bei Pensionsantritten ab 1. Jänner 2020[/b]

 

[b]BGBl. II Nr. 289/2019, ausgegeben am 1. Oktober 2019[/b]

 

Die Höhe der [b]einmaligen BUAG-Überbrückungsabgeltung[/b] wird in Bezug auf Arbeitnehmer/innen, die ab 1. Jänner 2020 [b]ihre Pension antreten[/b], per Verordnung erhöht:

Anstelle von bisher 35 % wird Arbeitnehmer/innen in Zukunft 50 % des sonst zustehenden Überbrückungsgeldes bezahlt.

Die betreffenden [b]Arbeitgeber/innen[/b] erhalten in diesen Fällen anstelle von 20 % nun 30 % des sonst zustehenden Überbrückungsgeldes.

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  A1 Bescheinigung:
Geschrieben von: ERJ - 03.10.2019, 18:05 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (4)

Wir haben Mitarbeiter die mehrmals jährlich Messen, Kongresse und Konferenzen im EU-Raum besuchen.
Ist es hier sinnvoll und möglich gleich einen E2 Antrag zu stellen oder muss für jede Reise (dauert immer ca. 3 Tage) ein E1 Antrag gestellt werden?
Diese Reisen ergeben sich auch oft sehr kurzfristig. Z.B. hatten wir vorige Woche den Fall, dass ein MA krank wurde und ein anderer geflogen ist für den wir so kuzfristig kein A1 bekommen haben. Gibt es hier die Möglichkeit gleich für alle MA Einzelanträge zu stelllen die länger gültig sind obwohl sie vielleicht dann gar keine Dienstreise antreten?
Besten Dank!

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  Uni-Kettendienstvertragsregelung Österreichs ev. gemeinschaftswidrig
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.10.2019, 17:51 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.derstandard.at/story/2000109...chtswidrig

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  Aktivieren Sie die SV-Clearingsystem Zuordnungsanwendung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.10.2019, 17:38 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: NÖDIS Nr. 11/2.10.2019

https://www.noedis.at/cdscontent/?conten...007.846896

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  mBGM: Tipps gegen häufig auftauchende Fehler
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.10.2019, 15:25 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: NÖDIS Nr. 11/Oktober 2019 (DG-Service Nr. 3/2019)

Einen umfassenden Artikel zu häufig auftretenden Fragen findet man in der aktuellen DG-Service (Nr. 3/2019), welche digital unter anderem in NÖDIS Nr. 11/Oktober 2019 zu finden ist.

Es handelt sich um eine geballte Ladung wichtiger fachlicher Information für die Personalverrechnung, die ich tatsächlich nur empfehlen kann, bei Gelegenheit zu lesen.

Zu diesem Artikel geht es hier:

https://www.noedis.at/cdscontent/?conten...007.846889
[/url]
In diesem Artikel geht es unter anderem auch um folgende Themen:

Zwei Dienstverhältnisse beim selben Dienstgeber:

https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.846890&portal=dgnoegkkportal&viewmode=content

Hier wird unter anderem wieder das Thema angesprochen, wie man vorgeht, wenn sich ein Dienstverhältnis, welches ursprünglich für eine kürzere Zeit als einen Monat vereinbart wurde, über diese Zeitgrenze hinaus verlängert.
Weiters wird auch wieder bestätigt, dass eine Urlaubsersatzleistung am jeweiligen Status "Geringfügigkeit" bzw. "Vollversicherung" nichts ändern kann.

Die richtige Verrechnungsgrundlage:

https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.846892&portal=dgnoegkkportal&viewmode=content

Folgeprovisionen während Krankengeld-, Wochengeldbezug und Präsenzdienst:

[url=https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.846895&portal=dgnoegkkportal&viewmode=content]https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.846895&portal=dgnoegkkportal&viewmode=content

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  WEBEKU-Anleitung aktualisiert
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.10.2019, 09:08 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sozialversicherung aktuell 10/2019 (OÖ GKK) vom 2. Oktober 2019

Mit dem webbasierten Kundenportal WEBEKU erhalten Sie Zugriff auf Ihr Online-Beitragskonto, können E-Mailverständigungen für das SV-Clearingsystem einrichten, Versicherungsnummern abfragen und vieles mehr.

Die Anleitung zu WEBEKU steht in aktualisierter Form zur Verfügung.


https://www.ooegkk.at/cdscontent/load?contentid=10008.555064

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  Beitragsrechtliche Behandlung von Sabbitalzeitguthaben
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.10.2019, 08:57 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sozialversicherung aktuell 10/2019 (OÖ GKK) vom 2. Oktober 2019

Zu dem von der OÖ GKK verfassten Artikel aus Anlass eines höchstgerichtlichen VwGH-Erkenntnisses geht es hier:


https://dienstgeber.ooegkk.at/cdscontent...007.846865

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  Aktuelle Ergänzungen für den Monat Oktober 2019 im Dienstgeber-Portal der OÖ GKK
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.10.2019, 08:55 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sozialversicherung aktuell 10/2019 (OÖ GKK) vom 2. Oktober 2019

Zu zwei Themen gibt es fachliche Ergänzungen im Dienstgeberportal der OÖ GKK:

Mehrfache Beschäftigung

Zukunftssicherung

Zu diesen Inhalten gelangen Sie hier:


https://dienstgeber.ooegkk.at/cdscontent...007.813055

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  Beitragsrechtliche Behandlung von Sabbitalzeitguthaben
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.10.2019, 08:36 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Beitragsrechtliche Behandlung von Sabbitalzeitguthaben aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Sozialversicherung aktuell 10/2019 (OÖ GKK) vom 2. Oktober 2019

Zu dem von der OÖ GKK verfassten Artikel aus Anlass eines höchstgerichtlichen VwGH-Erkenntnisses geht es hier:
https://dienstgeber.ooegkk.at/cdscontent/?contentid=10007.846865

Die Leser/innen meines LV-Fachmagazines WIKU-Personal-aktuell konnten zu diesem Erkenntnis bereits eine ausführliche Fachinformation entgegennehmen und zwar hier in WPA 8/2019, Artikel Nr. 170/2019.

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  WIKU-WEBINAR: Neues Gehaltsschema im Handel
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 02.10.2019, 22:15 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

[b]WIKU-WEBINAR: Neues Gehaltsschema im Handel - für die Personalverrechnung eine riesige Herausforderung - ein WIKU-Webinar informiert, hilft Ihnen und begleitet Sie[/b]
 

Rund 40.000 Betriebe und rund 400.000 Angestellte gibt es im Handel.
 
Seit 1.12.2017 tickt die "Umstellungsuhr" gnadenlos.
 
Handelsbetriebe, Steuerberater/innen und Personalverrechner/innen fiebern dieser Umstellung entgegen, die allerspätestens am 1.12.2021 vollzogen sein muss.
 
Nun nähert sich die "Halbzeit" der Umstellungszeitspanne und es fragen sich immer mehr Betriebe, ob es sinnvoll wäre, früher oder am "letzten Abdruck" umzustellen.
 
Hinzu kommt die Frage, ob bestimmte Betriebe nicht schon längst das neue Schema (ohne Übergangsregelungen) anwenden müssen.
 
Aus Sicht der Personalverrechnung darf der Umstellungsaufwand auf gar keinen Fall unterschätzt werden.
Hört man sich einen Vortrag dazu an, ist die Fülle an Informationen so gigantisch, dass man sich vieles überhaupt nicht auf einmal merken kann.
 
Wie wäre es daher mit einer WEBINAR-Veranstaltung, die knapp 2 Stunden dauert, Sie über alle wichtigen Punkte informiert, Ihnen die entsprechenden Praxistipps vermittelt und bis zur endgültigen Umstellung (also bis 12/2021) immer wieder angesehen werden kann, weil diese Veranstaltung aufgezeichnet wird und Sie den Aufnahmelink erhalten?
 
Als Teilnehmer/in dieses Webinars dürfen Sie auch nach dem Webinar Ihre Fragen zur Umstellung an mich per e-mail richten.
 
Als Berater der KV-Partner des Handels stehe ich auch im Fachaustausch betreffend dieses Themas mit jenen Stellen, von denen diese Änderungen stammen (das WIKU-Fachnetzwerk wächst und wächst).
 
Ihr nächster Termin ist der 16. Oktober 2019 von 14 bis 16 Uhr. Die Seminarzeit wird durch eine kurze Pause unterbrochen werden.
 
Der Preis je Teilnehmer/in beträgt € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer). Im Preis inbegriffen sind die Arbeitsunterlagen, der Aufnahmelink und die zuvor beschriebene Betreuung bei den seminarrelevanten Fragen auch nach lange Zeit nach der Schulung.
 
Sollten Sie an der Veranstaltung verhindert sein, so können Sie gerne die Aufnahmen zum selben Preis bestellen. In diesem Fall dürfen wir leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.
 
Natürlich erhalten Sie auch eine Teilnahmebestätigung.
 
Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at

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