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| Durchrechnung Teilzeitmitarbeiter |
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Geschrieben von: Irene - 17.12.2019, 18:03 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Liebe Forumsteilnehmer!
Angestellte KV Handel Teilzeit
DN und DG möchten vereinbaren, dass die DNin während des Jahres Gutstunden sammeln kann, die sie während der Sommermonate verbraucht, um bei den Kindern zu sein.
Sehe ich es richtig,
dass nur ein 3monatiger Durchrechnungszeitraum vereinbart werden kann und 52 Wochen bei Teilzeit nicht möglich sind?
dass Gutstunden zum Ende des Durchrechnungszeitraumes nicht ausgezahlt werden müssen?
sondern zum späteren Verbrauch mit 1:1,25 (innerhalb der Normalarbeitszeit der Vollzeitmitarbeiter) aufgewertet werden müssen und dann auf einem separaten Gutzeitkonto geparkt werden können?
dass 1,5 Mehrstunden pro Woche zuschlagsfrei belassen werden können?
dass bei einer Beendigung die Gutstunden mit einem Zuschlag von 50% auszuzahlen sind, außer bei DNkündigung, Entlassung und Austritt?
Danke!
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| Spekulationsgeschäft § 31 EStG |
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Geschrieben von: ERJ - 17.12.2019, 13:14 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Der Prokurist einer Firma gewinnt bei einem Preisausschreiben, im Rahmen einer Messe, ein Gerät im Wert 60.000.
Dieses Gerät kann die Firma verwenden und wird es ihm um 50.000 abkaufen.
Fällt dies, für den Prokuristen, unter den § 31.
Bei unentgeltlichen Erwerben ist ja auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Meiner Meinung nach gibt es aber hier keinen Anschaffungszeitpunkt da das Gerät vom Produzenten verlost wurde.
Oder gibt es für solche Gewinne eine eigene Regelung?
Nach Möglichkeit soll es natürlich steuerfrei sein.
Nachtrag - falls das etwas ändert.
Er ist auch Gesellschafter der GmbH.
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| Elektro-Auto Aufwandseigenverbrauch bei den laufenden Kosten? |
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Geschrieben von: Manfred - 17.12.2019, 11:22 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Wir sollen einen Klienten der Kanzlei bezüglich E-Auto (0% CO2) beraten und sind uns bezüglich der laufenden Kosten unsicher.
Die Aussagen in den Seminaren die bisher besucht habe zu diesem Thema waren da nicht eindeutig.
Der PKW kostet 77.890,- und wird geleast.
Bei Kauf kann man hier den vollen Vorsteuer-Abzug geltend machen.
Den EUR 40.000,- übersteigenden Teil müsste man als Eigenverbrauch verusten.
Wie ist das aber bei Leasing und den anderen laufenden Kosten.
Nach §12/2/2a gilt der volle Vorsteuerabzug und "allenfalls Korrektur durch Aufwand-EV"
Wann und wofür wäre da der Aufwand-EV anzusetzen?
Danke für Ihre Tipps.
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| Aktuelle Auskunft aus dem Sozialministerium zur BV-Pflicht während einer WIETZ |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 16.12.2019, 17:54 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Aktuelle Auskunft aus dem Sozialministerium zur BV-Pflicht während einer Wiedereingliederungsteilzeit bei krankenstandbedingtem (teilweisen oder ganzen) Wegfall des Krankenentgelts
Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer befindet sich in der Wiedereingliederungsteilzeit.
Während der Wiedereingliederungsteilzeit befindet er sich im Krankenstand und sein Entgeltsanspruch (Krankenentgelt) halbiert sich bzw. fällt aufgrund der Dauer der Dienstverhinderung gänzlich weg.
Von welcher Beitragsgrundlage ist der BV-Beitrag zu entrichten? Ist hier die Beitragsgrundlage auf Basis der Arbeitszeit vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit heran-zuziehen oder die „fiktive Beitragsgrundlage“, die auch im Falle von versicherungsmäßigem Krankengeld heranzuziehen wäre?
Lösung:
Die Lösung finden Sie in der nächsten Ausgabe der WPA. Diese wird am 23.12.2019 versandt werden.
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| Apple Gutscheinkarte 50€ |
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Geschrieben von: Christine - 16.12.2019, 15:33 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Hallo.
Ein EAR (zur Regelbesteuerung optiert, UVA quartalsmäßig) hat am 4.11. 8Skt iTunes Geschenkkarten à 50€ bei Lidl gekauft.
Verbucht wurden die damals auf 5.Waren 340€ ohne VST.
Nun sehe ich auf einer AusgangsRE (im Dezember bezahlt)
unter Pos001 div. Waren angeführt ...gebucht auf 4. Erlöse Ware 20% (ist mir klar)
unter Pos002 Upgrade Aktion: Apple Gutscheinkarte 50€ 4 Stk Summe NULL€
>> die AR sagt mir nun dass diese Geschenkkarten gratis dazugegeben wurden.
>> Wie verbucht man das nun richtig? Ich denke nun am Besten wäre:
1) Korrektur der Buchung vom 4.11. von 5. Waren weg auf 7. Werbeaufwand mit 340€ (da die Geschenkkarten ein Geschenk sind für ein Projekt zB)
2) Ein Rechnungsstorno der AR verlangen und Neuausstellung der AR ohne der Pos002
Wie seht ihr das?
Oder alles so lassen und die Pos002 einfach nicht buchen? Aber Ware ist es ja nicht wirklich.
Danke und liebe Grüße
Christine
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