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| WIKU-PV-Akademie - Lehrgang 2018/2019 - weiße Fahne nach Prüfung - Ihre neuen Termine |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 19.10.2019, 12:07 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Gestern am BFI Wien und heute Prüfung am BFI Linz - alle Prüfungskandidat/innen der WIKU-Personalverrechnungsakademie haben bestanden mit "sehr gutem " und "gutem Erfolg" - Ihre nächsten Teilnahmemöglichkeiten am BFI Wien, am BFI Graz sowie am WIFI Salzburg
Heute ging die Prüfungsserie im Rahmen der WIKU-PV-Akademie der Saison 2018/2019 zu Ende. Alle Kandidat/innen waren top vorbereitet und so haben sie schon die sehr anspruchsvolle schriftliche Prüfung vor knapp 3 Wochen bewältigt und nun auch die mündliche Prüfung, sodass als Endergebnis die Noten "gut" und "sehr gut" herausschauten. Wir haben also nicht nur eine weiße Fahne, sondern darüber hinaus auch ein "Wahnsinns-Ergebnis".
Ich möchte an dieser Stelle allen Teilnehmer/innen dieses Lehrgangs gratulieren, egal, ob Sie von der "totalen Selbstlernvariante" stammen oder von der Variante mit den "5 Präsenzphasetagen", soweit sie auch zur Prüfung angetreten sind.
Sehr berührt haben mich dieses Mal die Feedbacks, denn so manche kämpften während des Lehrgangs mit gesundheitlichen Einschnitten. Da war die Tatsache, dass wir die Vorbereitung zur Prüfung fortlaufend in Live-Videokonferenzen durchführten, die auch aufgezeichnet wurden, "Goldes wert". Man konnte sich diese Aufzeichnungen immer wieder im Nachhinein ansehen, bis der Stoff saß. Man hatte mich auch über die e-mail-Betreuung oder auch über das e-bfi-Moodle "an der Hand".
Dies gilt auch für eine kinder- oder pflegebedingte Auszeit und die damit verbundene Unmöglichkeit, an "präsenzintensiven Lehrgängen" teilzunehmen.
Das veranlasste manche auch, sich für die "liebevolle Betreuung" zu bedanken. Der Dank gebührte auch meinem Kater Blue, der manches mal mitten während einer Videokonferenz diese gecrasht hat und vehement sein Futter eingefordert hat, wodurch die Teilnehmer/innen auch zu einer Pause kamen (auch auf Video aufgezeichnet).
Danken möchte ich auch meinem verlässlichen WIKU-Team (Alexandra und Käthe Kurzböck), die für die logistische Betreuung sorgen, ohne die der Lehrgang nicht möglich wäre sowie den Teams am BFI Wien und BFI Linz, welche die Durchführung der Prüfung so top unterstützt haben.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Prüfung keinesfalls einfach ist, aber die Prüfungsvorbereitung sehr intensiv verläuft (also der Kandidat bzw. die Kandidatin keinesfalls seinem oder ihrem Vorbereitungsschicksal überlassen wird).
Der heurige Lehrgang kann nun in Bezug auf jedes einzelne Modul auf die Aufnahmen zurückgreifen, was bedeutet, dass zu jedem einzelnem Modul die Vertonung erfolgt ist. Für jedes Modul gibt es den aufgezeichneten Vortrag.
Falls Sie heuer noch dabei sein möchten, sind DAS Ihre nächsten Möglichkeiten:
Absolute Selbstlernvariante (hat schon begonnen, Einstieg ist aber noch "locker" möglich). Anmeldung bitte unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at. Sonst geht hier der nächste Lehrgang wieder im Oktober 2020 los.
Präsenzvariante am BFI Wien, Kursstart: 8. November 2019. Infos dazu finden Sie hier:
https://www.bfi.wien/kurs/2810/wirtschaf...sakademie/
[/url]
Präsenzvariante am BFI Graz, Kursstart am 10. Jänner 2020.
Infos dazu finden Sie hier:
https://www.bfi-stmk.at/ausbildung/wiku-personalverrechnungsakademie-selbststudium-mit-praesenztraining.html
Offiziell hat am BFI Linz der Kurs schon begonnen, aber auch hier haben Sie noch die Möglichkeit einzusteigen. Bitte, rufen Sie Frau Sandra Reindl am BFI Linz an, wenn Sie noch einsteigen möchten (0732 / 6922-5422).
Bei diesen drei Kursen haben Sie Zugriff auf mein Videoarchiv und werden von mir fachlich intensiv betreut.
Die nächste Möglichkeit, in eine Intensiv-WIKU-PV-Akademie einzusteigen (154 Lehreinheiten an Präsenzzeiten) mit dem Lehrgangsleiter Roland Pühringer und meinen Schulungsunterlagen (d. h. meinem Konzept inkusive Prüfung) gibt es ab 17. April 2020:
[url=https://www.wifisalzburg.at/kurs/12300x-personalverrechner-akademie]https://www.wifisalzburg.at/kurs/12300x-personalverrechner-akademie
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| GmbH-Geschäftsführer/innen und AG-Vorstände in der Personalverrechnung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 18.10.2019, 17:18 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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GmbH-Geschäftsführer/innen und AG-Vorstände in der Personalverrechnung
Stand: 1. September 2019
Voraussichtlich nächste Aktualisierung: 1. September 2020
· In dieser Unterlage finden Sie ein ausführliches Frage-Antworten-Protokoll sowie abgabenrechtliche Übersichtstabellen zu den Themen „Handelsrechtliche Geschäftsführer/innen von GmbHs“ und „AG-Vorstände“, jeweils in Bezug auf die Personalverrechnung.
· Erfahren Sie alles, was Sie zur Abwicklung der Personalverrechnung für diese Personengruppen wissen müssen und vieles mehr.
· Diese Unterlage kann unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at zum Preis von
€ 30,80, inklusive Umsatzsteuer und zuzüglich Versandspesen bestellt werden.
Diese Unterlage gibt es nun auch als „Digitalpaket“. Im Zuge dieses Digitalpakets (Stand: 1. September 2019) erhalten Sie die Arbeitsunterlage sowie die Folienhandzetteln als pdf sowie den Zugang zum kompletten Vortragsvideo zu diesem Thema (1 Stunden 20 Minuten). Der Preis dafür betragt € 198,00 (inklusive 20 % USt).
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| Darf man als BH E/A Rechnung für Jahresausgleich erstellen? |
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Geschrieben von: buchhalter2019 - 17.10.2019, 17:01 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Liebe Forumsgemeinde,
ich bin selbständiger Buchhalter und ein Klient benötigt rasch einen Jahresabschluss.
Der Steuerberater, mit dem ich zusammenarbeite, ist leider ausgefallen und ich habe im Moment keinen Kooperationspartner.
Nun habe ich mich nochmals in den Berechtigungsumfang eingelesen. Hier steht unter anderem (Auszug):
"...die pagatorische Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung) einschließlich der Erstellung der Saldenlisten für Betriebe und der Einnahmen- und Ausgabenrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988 und....."
Da es sich bei dem Klienten um einen Einzelunternehmer handelt, heißt das, dass ich ja die Einnahmen und Ausgabenrechnung erstellen sollte dürfen.
Die E/A Rechnung nach §4(3) ist ja die Grundlage für die Steuererklärung, oder stimmt das so nicht?
Ich könnte demnach die E/A Rechnung erstellen und der Klient überführt diese dann in Finanz Online.
Dann verstoße ich nicht gegen meinen Berechtigungsumfang.
Welche Nachteile können sich hier für den Kunden oder für mich als Buchhalter ergeben, wenn wir das so durchführen?
Gibt es hier Buchhalter, die damit bereits Erfahrung gemacht haben?
Vielen Dank
LG
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