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  Der Postweg als Familienzeitbonusfalle
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 15.10.2019, 20:24 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Der Postweg als Familienzeitbonusfalle

OGH 10 ObS 125/19h vom 13. September 2019
§ 3 Abs. 3 Familienzeitbonusgesetz

So entschied der OGH:

1. Wurde ein Kind am 10. Oktober 2018 geboren und gab der Vater des Kindes den Antrag auf Gewährung des Familienzeitbonus am 4. Jänner 2019 (somit am 87. Lebenstag des Kindes) zur Post und langte dieser Antrag (diese Postsendung) am 10. Jänner 2019, somit am 93. Lebenstag des Kindes bei der Sozialversicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten ein, so langte sie um 2 Tage zu spät dort ein, was den Verlust des Familienzeitbonus zur Folge hatte.

2. Der Antrag muss spätestens am 91. Lebenstag des Kindes beim zuständigen Versicherungsträger eingelangt sein. Die Tages des Postlaufes zählen hier mit.

3. Es handelt sich hier um eine materiell-rechtliche Frist und nicht um eine verfahrensrechtliche Frist (bei Letzterer wären die Tage des Postlaufes nicht mitzuzählen).

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  Die kleine WIKU-Lohntagung als WEBINAR - die große WIKU-Lohntagung als Stream
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 15.10.2019, 20:04 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU-WEBINAR: Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2020 – die kleine „WIKU-Lohntagung plus Angebot zur „Vollversion der Highlights“ als Digitalpaket

 
Der Jahreswechsel stellt traditionell für die Personalverrechnung die stressigste Zeit des ganzen Jahres dar.
 
Dazu kommt die Herausforderung, sich Zeit für die unbedingt notwendige Weiterbildung zu nehmen.
 
Dieses Webinar – eine kleine WIKU-Lohntagung – hilft Ihnen, den Überblick zu wahren und informiert Sie kompakt in zwei Stunden über die wichtigsten Änderungen, die Sie kennen sollten.
 
Wir behandeln dabei folgende Themen:
 
1. Der neue persönliche Feiertag
 
2. Änderungen bei Karenz,
 
3. Der neue Papamonat
 
4. Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
 
5. Änderungen beim Familienzeitbonus sowie beim Kinderbetreuungsgeld
 
6. Neue Abschlagsfreiheitsmöglichkeit bei vorzeitigen Alterspensionen ab 1.1.2020
 
7. Steuerreform 2020 und Abgabenänderungsgesetz
 
7.1. Änderungen bei der KFZ-Sachbezugsbewertung
 
7.2. Änderungen bei der Jahressechstelbewertung
 
7.3. Änderung beim Familienbonus PLUS
 
Die wichtigste Judikatur, interessante Neuerungen durch Anpassung von Rechtsansichten (zu Feiertagskollision mit Krankenstand bzw. zur Übernahme von Arbeiter/innen ins Angestelltenverhältnis) sowie aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass.
 
Ihre Terminmöglichkeiten:
 
10. Jänner 2020 von 9 bis 11 Uhr
 
16. Jänner 2020 von 9 bis 11 Uhr
 
23. Jänner 2020 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30
 
 
Die Seminarzeit wird durch eine kurze Pause unterbrochen werden.
 
Sie erhalten dabei die Kultunterlage „Highlights 2020 – Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung, Stand 1.1.2020“ sowie die dazugehörigen Folienhandzettel, jeweils als pdf.
 
Diese Veranstaltung wird aufgezeichnet. Wir übermitteln Ihnen auch sehr gerne im Nachhinein den Link zu den Aufnahmen sowie eine Teilnahmebestätigung. Fragen zu den Themen dürfen auch nach der Veranstaltung an mich übermittelt werden.
 
Sollten Sie an der Veranstaltung verhindert sein, so können Sie gerne die Aufnahmen zum selben Preis bestellen. In diesem Fall dürfen wir leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.
 
Preis je Teilnehmer/in: € 120,00 (inklusive 20 % USt).
 
Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at .
 
Als Alternative bieten wir Ihnen den kompletten Vortrag „Highlights 2020 – Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung“ als Digitalpaket an. Ein knapp 5 stündiger Vortrag auf drei Teile aufgeteilt, den Sie als Videostream ca. für die Dauer von zwei Jahren ansehen können. Es handelt sich dabei um die „Maxi-Version“ der Highlights 2020. Der Preis dafür beträgt € 198,00 (inklusive 20 % USt). Auch in diesem Fall können Sie selbstverständlich Fragen an mich zum Stoff richten. Diese Variante ist besonders interessant, wenn Sie mehreren Personen im Unternehmen den kompletten Vortrag zukommen lassen möchten, ohne dass das Büro an den Fortbildungstagen völlig verwaist ist.
 
Über Ihre Bestellung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at .
 
 

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  Elternteilzeit / All-In / Frage
Geschrieben von: Christine - 15.10.2019, 09:51 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (3)

Hallo - würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Ich bin in der Buchhaltung beschäftigt / mit Personalverrechnung/recht aber nichts am Hut Undecided

Ich bin derzeit in Karenz und war vorher mit ALL-IN Vertrag (ohne Stundenangaben) beschäftigt. System rechnete Stunden/Woche 38,5.
Mein letztes Gehalt lag bei 3.300Brutto.

Nun möchte ich in Elternteilzeit gehen für 12 oder 18 Stunden.

Meine 5 Fragen:

  1. es geht das Gerücht herum dass es ein Teilzeit ALL-IN gibt. Was kann man sich drunter vorstellen? Ich muss mein Kind ja pünktlich abholen und könnte nicht wirklich länger als ausgemacht bleiben da ich meine Arbeit auf die Betreuungseinrichtung anpasse
  2. wie berechnet man das Elternteilzeit-Gehalt bei vorherigem ALL-IN Gehalt? Einfach 3.300Brutto:38,5*18 für 18 Stunden und das dann in den Brutto-Netto Rechner eingeben? Muss ich in diesem Fall ein Teilzeit-ALL-IN nehmen weil sie mir sonst was kürzen könnten?
  3. wie eng wird das mit der Mittagspause gesehen wenn man 3 Tage die Woche 6h arbeitet. Wenn ich zB 6:10h im Büro bin wird dann automatisch ne Pause abgezogen obwohl ich keine gemacht habe d.h dann wäre die Arbeitszeit ja wieder 5:30 oder?
  4. Bei normalem Elternteilzeit Vertrag mit zB 3*4h die Woche dürfte ich dann Überstunden aufbauen und konsumieren (Gleitzeit?)
Danke schon jetzt für Eure Antworten - ihr würdet mir sehr helfen das zu verstehen :-) Christine

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  Barwertfreigrenze für Pensionsabfindungen ab 1.1.2020 unverändert
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 14.10.2019, 22:15 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Barwertfreigrenze für Pensionsabfindungen ab 1.1.2020 unverändert

Quelle: LexisNexis Rechtsnews 28075 vom 11.10.2019

Auf der Homepage der Finanzmarktaufsicht wurde der Grenzbetrag nach § 1 Abs. 2a PKG für das Jahr 2020 verlautbart.

Dieser beträgt unverändert auch ab 1.1.2020 € 12.600,00.

Übersteigt der Barwert einer Pensionsabfindung diesen Wert, so ist die gesamte Pensionsabfindung nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 (also nach Lohnsteuertarif) zu versteuern (§ 124b Z 53 EStG 1988)


Übersteigt der Barwert einer Pensionsabfindung diesen Wert NICHT, so darf die gesamte Pensionsabfindung mit dem Hälftesteuersatz versteuert werden (§ 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988).

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  WIKU-WEBINAR: Berechnungsfragen zu Sonderzahlungen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 14.10.2019, 21:13 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU-WEBINAR: Berechnungsfragen zu Sonderzahlungen

 
Der Monat „November“ ist häufig die Zeit, zu der es viele Fragen zur Berechnung von Sonderzahlungen gibt.
 
In einem zweistündigen WEBINAR gibt es die Möglichkeit, sich zu derartigen Problemen „fit zu informieren“.
 
Es geht beispielsweise um folgende Fragen:
 
1. Woraus werden Sonderzahlungen rechnerisch ermittelt?
 
2. Wann sind Sonderzahlungen, die bereits gewährt wurden, zurückgerechnet?
 
3. Wann können Sonderzahlungen verfallen?
 
4. Wie wirken sich Arbeitszeitänderungen, lange Krankenstände und ein Lehrzeitende auf die Berechnung von Sonderzahlungen aus?
 
5. Sonderfragen zur Jahressechstelberechnung unter Berücksichtigung der ab 1.1.2020 neu gültigen Aufrollverpflichtung.
u. v. m.
 
Ihr Termin: Termin: 26. November 2019 von 16 bis 18 Uhr.
 
Die Seminarzeit wird durch eine kurze Pause unterbrochen werden.
 
Sie erhalten dabei anschauliches Lehr- und Beispielmaterial zu diesem sehr anspruchsvollen Thema kurz vor der Veranstaltung mit dem Teilnahmelink zugesandt.
 
Diese Veranstaltung wird aufgezeichnet. Wir übermitteln Ihnen auch sehr gerne im Nachhinein den Link zu den Aufnahmen sowie eine Teilnahmebestätigung. Fragen zu den Themen dürfen auch nach der Veranstaltung an mich übermittelt werden.
 
Sollten Sie an der Veranstaltung verhindert sein, so können Sie gerne die Aufnahmen zum selben Preis bestellen. In diesem Fall dürfen wir leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.
 
Preis je Teilnehmer/in: € 120,00 (inklusive 20 % USt).
 
Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at .
 

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  Kosten für die Haltung eines Assistenzhundes als außergewöhnliche Belastung zusätzlic
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 14.10.2019, 21:06 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kosten für die Haltung eines Assistenzhundes als außergewöhnliche Belastung zusätzlich zu Pauschbetrag

 
BFG RV/5101260/2016 vom 23. Juli 2019
§ 34 Abs. 1 EStG 1988
 
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
 
Kosten der Haltung eines Assistenzhundes, der auch der seelischen Unterstützung des behinderten Kindes und damit der Linderung der Krankheit dient, stellen Kosten der Heilbehandlung dar, die neben dem Pauschbetrag gemäß § 5 Abs 1 der VO über außergewöhnliche Belastungen (also zusätzlich) zu berücksichtigen sind.

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  HFU Gesamtliste
Geschrieben von: Tamara - 14.10.2019, 14:36 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Keine Antworten

Hallo,
 
um in die HFU-Gesamtliste aufgenommen zu werden, muss das Unternehmen mind. drei Jahre Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes erbracht haben.
Funktioniert dies auch wenn mein Kunde im Juli 2017 als Einzelunternehmer gegründet hat und im Jahr 2018 bereits auf eine GmbH umgegründet werden musste? (Es liegen somit der USt-Bescheid 2017 vom EU mit Bauleistungen und der USt-Bescheid 2018 der GmbH mit Bauleistungen auf; nächstes Jahr würde der USt-Bescheid von 2019 die drei Jahre vervollständigen)
 
Ich glaube auch in einem Seminar gehört zu haben, dass es keine vollständigen drei Jahre sein müssen, sondern nur die USt-Bescheide von drei Kalenderjahren. Leider kann ich aber leider keinen Hinweis in einer Literatur dazu finden.
 
Vielen Dank im Voraus für eure Hinweise.

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  Kleinunternehmer mit deutschen Umsätzen
Geschrieben von: NRoe - 14.10.2019, 10:16 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Liebe Mitglieder des BÖB-Forums!

Ein Klient (Kleinunternehmer) verkauft über Amazon Waren. Das Prozedere ist wie folgt:

1. Mein Klient schickt die Ware an Amazon DE - diese wird dort gelagert.
2. Ein Kunde bestellt über die Online-Plattform die Ware.
3. Mein Klient erhält Mitteilung darüber und stellt die Rechnung an den Kunden aus.
4. Die Ware wird von Amazon an den Kunden versendet.

Ist die deutsche Ust (19 %) von meinem Klienten in Rechnung zu stellen oder auch ohne Ust (mit dem Vermerkk § 10 UStG)

Wenn mit Ust (19%) ausgestellt, muss sich mein Klient beim Finanzamt München für DE steuerpflichtig melden, und die Ust dahin abführen, sehe ich das Richtig?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

NR

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  Lohnsoftwarehersteller aufgepasst: die Jahressechstelaufrollung nach § 77 Abs. 4a ESt
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 14.10.2019, 00:01 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Lohnsoftwarehersteller aufgepasst: die Jahressechstelaufrollung nach § 77 Abs. 4a EStG 1988

Die neue Regelung des § 77 Abs. 4a EStG 1988 wird uns im Bereich der Programmierung mehr beschäftigen, als uns allen lieb ist.
Aus diesem Grund habe ich nun ein 13-Fragen-Programm entwickelt (also 13 Fragen aus der Praxis, wie wir mit dieser neuen Regelung umgehen sollen), die sich im Zuge der Programmierung und der Rechtsauslegung stellen können.

Ich habe bei diesen 13 Fragen auch Antwortvorschläge dazugegeben.

Die Fragen werde ich in meinem LV-Magazin WIKU-Personal aktuell abdrucken und zwar gleich in der nächsten Ausgabe (Ausgabe Nr. 17/2019), damit Sie auch schon erkennen können, in welche Richtung "dieser Zug fährt".


Sobald ich die Antworten dazu habe, werde ich sie natürlich auch öffentlich machen und hoffe, dass ich Ihnen dabei ein wenig beim Programmieren helfen kann.

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  Der "WIKU-Lohnbudsmann".....
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 13.10.2019, 17:35 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Der „WIKU-Lohnbudsmann“, Erklärvideos sowie erweiterte Supportkontingente: Ihr Upgrade der WIKU-Personal aktuell auf Abo PREMIUM:
 

Der Lohnverrechnungsalltag: man sucht verzweifelt nach Antworten auf ein LV-Problem. In meinen Coachings, den frei zugänglichen Foren und auch in den nicht frei zugänglichen Foren bearbeite ich Jahr für Jahr an die ca. 1000 Problemfälle.
 
Nun werden sie (anonymisiert) archiviert und als „WIKU-Lohnbudsmann“ im Rahmen eines dreimal jährlich erscheinenden fortlaufend ergänzten pdf-Dokument nach Sachgebieten gereiht und mit Stichwortverzeichnissen auffindbar zum unverzichtbaren Praxisnachschlagewerk. Die Antworten auf jene Fragen, die man in Lehrbüchern nur teilweise findet. Erhältlich als Upgrade zu Ihrem WIKU-Personal aktuell Abo zum Gesamtpreis von € 130,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer) pro Jahr (umfasst auch die 22 Ausgaben aus dem „Abo classic“ der WIKU-Personal aktuell).
 
Zusätzlich erhalten Sie bei einem derartigen Premium-Abo mit jeder Ausgabe auch ein ca. 20 bis 30minütiges Erklärvideo in Bezug auf die Inhalte, Beiträge und Neuerungen, die in der jeweiligen Ausgabe der WIKU-Personal aktuell enthalten sind.
Also noch einmal zusammengefasst: Sie erhalten jährlich 22 Ausgaben der WIKU-Personal aktuell, zu jeder Ausgabe ein 20 bis 30 minütiges Erklärvideo in Bezug auf die Inhalte und Neuerungen sowie den dreimal jährlich den WIKU-Lohnbudsmann und verfügen ganz nebenbei über erweiterte Supportkontingente bei fachlichen Fragen. Und das alles zum Preis von € 130,00 (inklusive USt). Noch Fragen? Dann schreiben Sie mir unter wilhelm.kurzboeck@wikutraining.at.
 
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