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| Kollektivvertragsabschlüsse KW 39/2019 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 27.09.2019, 16:58 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Fahrradboten - KV-Abschluss per 1. Jänner 2020
Ab 1.1.2020 haben unselbstständige ZustellerInnen Anspruch auf einen Basislohn von 1.506 Euro brutto im Monat (40-Stunden-Woche)
Option auf eine 4-Tage-Woche
Rechtsanspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Kostenersätze bei der Verwendung von Privat-Fahrrädern und Privat-Handys
Der KV wird in jährlichen Lohnverhandlungen weiterentwickelt
Fleischergewerbe - KV-Abschluss per 1.7.2019
Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 2,50 %, wobei die Lohnkategorie 11 um + 7,14 % erhöht wurde.
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,00 %, sowie eine Vereinbarung „Kostenersatz für die Fahrt zur Berufsschule“
Dienstalterszulagen und Zehrgelder wurden um 2,50 % angehoben.
Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht
Beide Vertragspartner werden sich außerhalb der Lohnverhandlung zu Arbeitskreisen über die Zukunft des Fleischergewerbes treffen
Fleischwarenindustrie - KV-Abschluss per 1. Juli 2019
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,50 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen 3,00 % sowie eine Vereinbarung „Kostenersatz für die Fahrt zur Berufsschule“
Erhöhung der Dienstalterszulagen sowie Zehrgelder um 2,50 %
Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht
Quelle: http://www.kvsystem.at
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| Meine Fragen an den Hauptverband zum Thema "Papamonat NEU" aus Sicht der SV |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 27.09.2019, 15:50 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Meine Fragen an den Hauptverband zum Thema "Papamonat NEU" aus Sicht der Sozialversicherung
Aus Anlass der nun erstmaligen Anspruchsregelung betreffend den Papamonat habe ich ein paar aus Sicht der Praxis wichtige Fragen formuliert und dem Hauptverband zur Beantwortung vorgelegt:
Frage Nr. 1:
Ist der Abmeldegrund beim Papamonat weiterhin der Abmeldegrund "29"? Die Frage stellt sich deshalb, da ja nun ein Rechtsanspruch aufgrund des VKG besteht und wir nicht wissen, ob es sv-intern nun einen anderen "Abmeldegrund-Zugang" gibt.
Frage Nr. 2:
Während des Papamonats ist man ja nur dann versichert, wenn man Anspruch auf den Familienzeitbonus hat. Für den Fall, dass dieser Bonus nicht zusteht, sprechen wir uns dafür aus, dass auch in derartigen Fällen eine Abmeldung mit dem Ende des Entgeltsanspruches für diesen Zeitraum vorzunehmen ist (unter analoger Anwendung der E-MVB 011-03-00-001, letzter Satz, der bis dato eher auf kollektivvertragliche Papamonatsansprüche abstellte - aus Anlass der Banken-KV). Wir ersuchen um Bestätigung durch den HVB, damit keine Clearing-Fälle entstehen.
Frage Nr. 3:
§ 1a Abs. 3 letzter Satz VKG besagt, dass im Falle versäumter Vorankündigungsfristen der Papamonat auch "vereinbart" werden kann. Nun stellt sich die Frage, ob im Falle einer derart vereinbarten "Freistellung nach § 1a VKG" (Papamonat) ebenfalls davon ausgegangen werden "darf", dass der Arbeitnehmer "abzumelden" ist, auch wenn kein Familienzeitbonus zusteht. Wir sprechen uns dafür aus, da es ja nahezu unmöglich ist, von außen zu beurteilen, ob ein Papamonat auf Basis eines Anspruchs oder auf Basis einer Vereinbarung genommen wurde. Hinzu kommt noch, dass der Arbeitnehmer ja bis zu 3 Monate nach der Geburt des Kindes Zeit hat, den Familienzeitbonus (rückwirkend) zu beantragen, was dann für alle Beteiligten sehr schwierig zu unterscheiden sein wird.
Frage Nr. 4:
Wie wäre der Sachverhalt zu beurteilen, wenn der Papamonat abgebrochen wird? Wäre hier nach dem Grund des Abbruches zu unterscheiden ("freiwilliger Abbruch" oder "Abbruch gemäß § 2 Abs. 7 VKG) oder ist die Abmeldung mit "Ende des Entgeltsanspruchs" generell vorzunehmen, weil ja ein Anspruch ursprünglich bestand (oder eine "qualifizierte Anspruchsvereinbarung", siehe oben, getroffen wurde) und nur die Dauer, die für einen "echten Papamonat" erforderlich gewesen wäre, nicht erreicht wurde.
Die Antworten auf diese Fragen sind nun bei mir eingelangt und werden in der nächsten Ausgabe der WIKU-Personal aktuell (Nr. 16/2019) publiziert werden.
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| Weiterbildungsgeld nach Arbeitgeberkündigung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 26.09.2019, 07:54 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Weiterbildungsgeld nach Arbeitgeberkündigung
VwGH Ro 2019/08/0214 vom 14. August 2019
§ 26 Abs. 4 AlVG
So entschied der VwGH:
Kommt es während einer Bildungskarenz zu einer Arbeitgeberkündigung, so steht dies der weiteren Gewährung (also auch für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses) von Weiterbildungsgeld nicht entgegen.
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| DSVGO mt. Lohnabrechnung |
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Geschrieben von: chr2 - 25.09.2019, 09:57 - Forum: Diverses
- Antworten (1)
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Liebe Forumteilnehmer!
Als Bilanzbuchhalterin sende ich per Email die Lohnabrechnung an meine Klienten, die ich mit einem Passwort versende.
Einige Klienten hätten gerne die Lohnabrechnung(Lohnzettel,Auszahlungsjournal etc.) ohne Passwort.
Aber verstoße ich hiermit nicht gegen die Richtlinien der DSVGO. Denn bei diesen Auswertungen sind ja sensible Daten, wie SV Nr.
Anschriften, Bankverbindungen angeführt.
Wie macht Ihr das?
Vielen Dank im Voraus für das Feedback.
lg
Christa
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| Drittschuldenerklärnung/Ratenvereinbarung |
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Geschrieben von: chr2 - 25.09.2019, 09:51 - Forum: Berufsrecht
- Keine Antworten
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Liebe Forumteilnehmer!
Bezüglich Berufsrecht als Bilanzbuchhalterin habe ich folgende Fragen:
1. Darf ich als Bilanzbuchhalterin Drittschuldenerklärungen(Exekutionen in der LV) für Klienten unterschreiben?
2. Warum fürfen wir für Klienten im Finanzonline keine Ratenvereinbarungen abgeben?
Schöne Grüße
Christa
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