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  Förderung Altersteilzeit durch das AMS
Geschrieben von: Manfred - 27.03.2019, 11:41 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Ich arbeite ja in einer Steuerberatungskanzlei.
Bei einem Klienten ist meinen Kollegen in der Lohnverrechnung ein Fehler passiert.

Es wurde für einen Mitarbeiter die ATZ beantragt und vom AMS gefördert.

Der Mitarbeiter ist aber ein halbes Jahr bevor die ATZ geendet hat in die Pension gegangen.
Dies wurde dem AMS nicht mitgeteilt und daher hat das AMS das halbe Jahr weiterbezahlt.

Der Mitarbeiter ist im September 2017 in Pension gegangen.

Welche Rechtsfolgen kann das für den Klienten und die Kanzlei haben?
Welche Schritte sollte man jetzt unternehmen?

Vielen Dank für Ihre Tipps.
M. Haslinger

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  Nachzahlung für geringfügige Beschäftigung
Geschrieben von: wito75 - 26.03.2019, 12:44 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Es ist ja so, wenn man neben einem vollversicherten Dienstverhältnis gleichzeitig noch ein geringfügiges Dienstverhältnis hat, dann im nächsten Jahr eine Nachzahlung bei der GKK bekommt.
Wie ist das, wenn das Hauptdienstverhältnis bei der BVA ist und das geringfügige bei der NÖGKK. Ist das dann nicht so?
Ein Klient von mir hat nämlich noch nie etwas vorgeschrieben bekommen (weder von der BVA noch von der NÖGKK).
Danke!

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  Entsorgung 10% USt
Geschrieben von: Eva Marie - 26.03.2019, 11:03 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Ein Entsorgungsbetrieb (sammelt und trennt und bringt sie dann die getrennten Abfälle den endgültigen Entsorgungsbetrieben) bekommt immer wieder Rechnungen von Abnehmern mit 20% USt. Wir erhalten dann die Info, es handelt sich bei der Entsorgung um eine Nebentätigkeit und ist daher mit 20% zu versteuern. 

Der Lieferant wird bei der Finanz keine Probleme bekommen aber wir werden beim VSt-Abzug möglicherweise Probleme bekommen. Weil diese Leistung gemäß §10 UStG Abs 3 Ziffer 7 ja mit 10% zu versteuern ist.

Was ist nun richtig?

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  einvern.Auflösung-Krankenstandt
Geschrieben von: Eva Marie - 26.03.2019, 09:49 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (3)

Ein Arbeiter (KV allg. Handel) hat gekündigt. Nun möchte er die Kündigung in eine einvernehmliche Auflösung umändern. Der DN muss aber nächste Woche ins Krankenhaus - schätzungsweise dauert der Krankenstandt 2 bis 3 Wochen. Der DN hat auch schon eine neue Arbeitsstelle, die er nach dem Krankenstand antritt. Aber falls der neue Job nicht funktioniert, kann er jederzeit wieder beim alten DG anfangen.

Wenn nun einvernehmlich aufgelöst wird, bin ich der Meinung, dass das EFZ tragend wird und der DG den Krankenstand weiter bezahlen muss (auch über die KÜ-Frist hinaus - bis zum EFZ Ende). Egal ob er danach wieder beim selben DG beginnt oder bei einem anderen. Ist das so korrekt?

Danke für die Hilfe

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  Sachbezug bei Leihauto
Geschrieben von: Iris - 22.03.2019, 09:20 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Guten Morgen,

wir bekommen kostenlos ein Leihauto, da das gekaufte erst in ein paar Monaten lieferbar ist.
Muss ein Sachbezug angesetzt werden? Wenn ja, kann der derzeitige Sachbezug weiter verwendet werden?

Danke 

Lg Iris

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  E-Bike
Geschrieben von: Tamara - 21.03.2019, 20:59 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Ist ein E-Bike (bei betrieblicher Verwendung) bei der Anschaffung noch vom Vorsteuerabzug ausgenommen? 

Vielen Dank im Voraus für die Info!

LG Tamara

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  Steuerfreiheit bei Diäten Güterbeföroderung
Geschrieben von: ad4 - 21.03.2019, 07:46 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo! Lt. KV Güterbeförderung müssen Diäten ausbezahlt werden sobald das Werksgelände (Betriebsstätte) verlassen wird. Somit ist die Steuerfreiheit nach Par 3 auch gegeben, wenn der DN nur 3 km von der Betriebsstätte entfernt den ganzen Tag fährt (länger als 3 Stunden) bzw. ein Arbeiter auf einer Baustelle z.B. innerhalb der Gemeinde den ganzen Tag arbeiten. D.h. die 25 km von den Werbungskosten spielt bei der Steuerfreiheit in diesen Fällen keine Rolle. Danke. MfG

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  Aus meiner Praxis: seit 1.1.2019 ist nach dem KV für Angestellte im Handel auch eine
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 20.03.2019, 09:34 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Sachverhalt:

Ist die Durchrechnungsregelung nach dem KV für Handelsangestellte auch in Bezug auf die Mehrleistungen von Teilzeitkräften anwendbar?
 
Lösung:
 
Seit dem 1. Jänner 2019 ist die Vereinbarung einer ganzjährigen Durchrechnung nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte auch in Bezug auf Teilzeitkräfte möglich.
 
Die im Kollektivvertrag unter „Abschnitt 2 Arbeitszeit A: Allgemeine Bestimmungen für den Groß- und Einzelhandel", Punkt 7, angeführte Durchrechnungsregelung ermöglicht über den mit 1.1.2019 neu geschaffenen Unterpunkt 7.6. seither die Vereinbarung einer zB ganzjährigen Durchrechnung auch mit Teilzeitbeschäftigten. Seither ist die Durchrechnung nicht mehr unbedingt auf die gesetzliche Regelung (Quartal bzw. 3 Monate) beschränkt.
 
Diese "Schätze" kann ich mit Ihnen im Rahmen der Premium-Abo-Variante für die WIKU-Personal aktuell teilen und zwar über das 3mal im Jahr erscheinende und fortlaufend ergänzte Dokument "Der WIKU-Lohnbudsmann: Casebook – gelöste Praxisfälle LV aus 2019". Zusätzlich erhalten Premium-Abonnent/innen mit jeder WPA-Ausgabe auch den Zugang zu einem ausführlichen Erklärvideo über die fachlichen Inhalte der jeweiligen Ausgabe (d. h. Zugang zu einem Video, in dem - wie in einem "Neuerungen-Seminar" sogleich die Inhalte erklärt und erläutert werden). Informationen zur Premium-Variante (bzw. zu den Upgrade-Möglichkeiten) finden Sie hier:
[url=http://wikutraining.at/seitenwiku/info_wiku_personalaktuell_premium.html]http://wikutraining.at/seitenwiku/info_wiku_personalaktuell_premium.html

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  Aus meiner Praxis: seit 1.1.2019 ist nach dem KV für Angestellte im Handel auch eine
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 20.03.2019, 09:33 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sachverhalt:

Ist die Durchrechnungsregelung nach dem KV für Handelsangestellte auch in Bezug auf die Mehrleistungen von Teilzeitkräften anwendbar?
 
Lösung:
 
Seit dem 1. Jänner 2019 ist die Vereinbarung einer ganzjährigen Durchrechnung nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte auch in Bezug auf Teilzeitkräfte möglich.
 
Die im Kollektivvertrag unter „Abschnitt 2 Arbeitszeit A: Allgemeine Bestimmungen für den Groß- und Einzelhandel", Punkt 7, angeführte Durchrechnungsregelung ermöglicht über den mit 1.1.2019 neu geschaffenen Unterpunkt 7.6. seither die Vereinbarung einer zB ganzjährigen Durchrechnung auch mit Teilzeitbeschäftigten. Seither ist die Durchrechnung nicht mehr unbedingt auf die gesetzliche Regelung (Quartal bzw. 3 Monate) beschränkt.
 
Diese "Schätze" kann ich mit Ihnen im Rahmen der Premium-Abo-Variante für die WIKU-Personal aktuell teilen und zwar über das 3mal im Jahr erscheinende und fortlaufend ergänzte Dokument "Der WIKU-Lohnbudsmann: Casebook – gelöste Praxisfälle LV aus 2019". Zusätzlich erhalten Premium-Abonnent/innen mit jeder WPA-Ausgabe auch den Zugang zu einem ausführlichen Erklärvideo über die fachlichen Inhalte der jeweiligen Ausgabe (d. h. Zugang zu einem Video, in dem - wie in einem "Neuerungen-Seminar" sogleich die Inhalte erklärt und erläutert werden). Informationen zur Premium-Variante (bzw. zu den Upgrade-Möglichkeiten) finden Sie hier:
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  USD Konto in EUR Buchhaltung
Geschrieben von: Bauer - 19.03.2019, 11:04 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Liebe Alle,
ich weiß leider nicht mehr weiter Huh
Klient ist Österr.Untenehmer Import-Export, hat in seiner BH ein USD Konto eröffnet, da er auch ER in USD bekommt und diese auch in USD bezahlt.
Um die ganzen USD-Geschäfte abzusichern, kauft er bei einer Bank zu einem "guten" Kurs die USD. Die werden zu einem vereinbarten Termin dann mit dem festgelegten Kurs vom EUR-Konto abgebucht und auf dem USD-Konto gut geschrieben.
Klient meint, dass er keine Kursdifferenzen erwirtschaften kann, da ja beide Transaktionen mit demselben Kurs durchgeführt werden.


Wenn ich z.Bsp. auf dem USD-Konto vom 20.12. über USD 500.000,00 den Kurs vom 15.07. (der vereinbart ist) nehme, stimmt mir der USD-Saldo zum 20.12. nicht mehr, da ich alle anderen Buchungen ja mit dem aktuellen Tagessaldo bewerte. Abgesehen davon, dass ich keine Kontrolle mehr über den USD-Saldo habe, muss ich ja spätestens am Jahresende das USD-Konto in EUR bewerten. Dort bleiben mir dann die Kursdifferenzen trotzdem stehen.

Nun meine Frage:
Gibt es eine andere Lösung dafür?


Vielen Dank für Eure Hilfe  Smile

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