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| Konvertierung von Fremdwährungskrediten |
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Geschrieben von: Hendrich Günter - 13.12.2018, 14:36 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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In den Unterlagen „Was ist neu 2019“ steht, dass der Verwaltungsgerichtshof klargestellt hat, dass der Verlust aus einem betrieblichen Fremdwährungskredit zur Gänze von der EST-Bemessungsgrundlage absetzbar ist und Unternehmer Kursverluste aus FW-Krediten steuerlich ungekürzt verwerten dürfen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass dies für Kredite, die zur Finanzierung von Vermietungsobjekten aufgenommen wurden, nicht gilt. Also bei Einkünften aus V + V. Ich habe überall recherchiert, aber keinen eindeutigen Hinweis gefunden. Alles nur Beiträge aus dem Jahr 2017, also vor diesem Verwaltungsgerichtshoferkenntnis. Mehrere Klienten haben mich bereits darauf angesprochen. Leider kann ich immer nur sagen, ich vermute, dass es im außerbetrieblichen Bereich nicht möglich ist, aber einen schriftlichen Hinweis in dieser Sache habe ich nirgends gefunden. Wer kann mir helfen ?
Ich danke im Voraus für Ihre Bemühungen !
Frage gestellt im Namen unserer Kollegin Margot
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| Vortragender mit Gewerbeschein |
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Geschrieben von: andreas - 12.12.2018, 21:45 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen sind ja meist freie Dienstnehmer und somit im ASVG (nicht Hauptberuf usw).
Wenn ein Immobilientreuhänder (Gewerbeschein) aber zu Immobilien vorträgt, ist das dann auf jeden Fall im Rahmen seines Gewerbescheins und somit im GSVG?
ASVG könnte ja wegen der pauschalierten Aufwandsentschädigung günstiger sein.
Danke im Voraus!
Andreas
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| Wartezeit Sonderzahlung KV Gastgewerbe Arbeiter Salzburg |
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Geschrieben von: Wolfgang Maislinger - 05.12.2018, 12:19 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebe Leute!
Ich kämpfe gerade mit einem Mitarbeiter, der genau vom 06.09.2018 bis 05.11.2018 beschäftigt war.
Nach dem KV erhalten Mitarbeiter, die "mindestens zwei Monate im selben Unternehmen beschäftigt sind", die Jahresremuneration. Dieser Mitarbeiter daher m. E. nicht, oder?
Es handelt sich um einen Kellner mit Inkasso, Kündigung Dienstgeber, Salzburg
Ein Detail noch: im Dienstvertrag steht der ANGESTELLTEN-KV als gültiger KV drin, der Mitarbeiter wurde aber stets als Arbeiter (Lohn) abgerechnet, also Arbeiter-KV gelebt.
Danke für eine kurze Antwort und liebe Grüße!
W. Maislinger
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| BENUTZERDATEN ändern |
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Geschrieben von: HHanslik - 03.12.2018, 18:37 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Hallo,
die Funktion "Benutzerdaten ändern" wurde nun freigeschaltet:
Es funktioniert nun unter "Benutzer-CP" (links oben) -> linke Leiste: "Ihr Profil" -> "Benutzernamen ändern".
Herzliche Grüße
Helga Hanslik-Czadul
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| Reparaturrücklagenfond |
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Geschrieben von: Gerhard - 01.12.2018, 10:24 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (3)
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GmbH (§ 5 Gewinnermittler) mit Eigentumswohnung als Büro:
Die Zahlungen in den Reparaturrücklagenfond sind keine Betriebsausgaben, erst mit der Verwendung durch die Hausverwaltung für Reparaturen am Gebäude.
Wie verbuche ich diese Zahlungen in den Fond und wie die anschließende Verwendung durch die Hausverwaltung?
M. E. sind die Zahlungen in den Reparaturfond zunächst zu aktivieren und dann, bei Verwendung, über Aufwandskonto Instandhaltung Gebäude abzusetzen.
Danke für Infos im Voraus!
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